„Ob von Funkzellenabfragen betroffene Personen Interesse an einer Benachrichtigung haben, entscheiden nicht diese Personen, sondern Staatsanwaltschaften “objektiv im Interesse der Betroffenen”. Mit dieser abenteuerlichen Begründung weigert sich die Hamburger Staatsanwaltschaft, einen unserer Leser zu informieren, der eine Benachrichtigung explizit erbeten hat. Das Gesetz ist jedoch eindeutig: eine Benachrichtigung ist vorgeschrieben.“
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