Posts for Tag: NSA

GEMA erhebt Gebühren auf von der NSA aufgezeichnete Telefongespräche

Berlin, Karlsruhe (Archiv) - Sind wir bald alle reich? Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Gebührenansprüche Deutscher Bürger gegenüber ausländischen Geheimdiensten, die deren Telefongespräche abhören, geltend machen. Je nach Zahl der von NSA und GCHQ mitgeschnittenen und abgespielten Telefonate dürfen von der GEMA vertretene "Künstler" mit Ausschüttungen zwischen 20 und 1000 Euro monatlich rechnen.

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Obama findet, US-Regierungswebseiten müssten „abhörsicher“ werden.

Obama findet, US-Regierungswebseiten müssten "abhörsicher" werden und deshalb auf TLS umstellen.

Der Mann ist ja schon ein Profi. So einen Satz rauszukloppen, ohne dabei heiser kichern zu müssen, das kann nicht einfach sein. Die führende Abhörnation will jetzt ihre Bürger vor Abhören schützen. Das alleine ist ja schon der Lacher. Dann mit TLS, dessen Krypto die NSA für ihre Schnüffelkampagne jahrelang zu schwächen versucht hat. Und am Ende geht es auch noch um Kommunikation mit der Regierung, die ja die ganzen Schnüffelprogramme betreibt. 

Was soll da bitte noch gleich vor wem genau geschützt werden?! 

Das ist ja alles so eine Farce.

Quelle: http://blog.fefe.de/?ts=ab865cf7

(via Mr. Reader)

Internes Protokoll: BND-Präsident und Kanzleramts-Chef hatten “große Sorge” vor Aufklärung zu BND-Aktivität

Kanzleramts-Chef Pofalla und BND-Präsident Schindler hatten “große Sorge”, dass ein Untersuchungsausschuss die Tätigkeit der Abteilung Technische Aufklärung des BND untersucht. Das geht aus einem BND-internen Protokoll hervor, das wir veröffentlichen. Damit meinen sie unter anderen zwei riesige Überwachungs-Datenbanken, die sie sogar der Datenschutzbeauftragten verschwiegen haben.

In der gestrigen Sitzung des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses drehte sich die Diskussion vor allem über die “Abteilung Technische Aufklärung” (TA) des BND. Die Abteilung TA ist eine von zwölf Abteilungen des Geheimdienstes, die Selbstbeschreibung lautet ganz offiziell:

Die Abteilung Technische Aufklärung (TA) betreibt Informationsgewinnung mit technischen Mitteln. Dabei werden nachrichtendienstlich relevante Erkenntnisse über das Ausland durch gezielte Filterung der internationalen Kommunikationsströme und elektronischer Medien gewonnen. Bestimmende Kriterien sind der Informationsbedarf der Bundesregierung sowie die Unterstützung der Bundeswehr.

(Man beachte das Fehlen von “Terrorismus”.)

Diese Abteilung hört unter anderem in Bad Aibling Kommunikation über Satelliten und Glasfaserkabel ab. Laut BND-Präsident Gerhard Schindler gilt dabei das BND-Gesetz nicht, weil man ja Satelliten nicht in Deutschland abhöre, sondern “im Himmel”. Die Datenschutzbeauftragte, “Frau RDn Dr. F.”, sieht das anders: “Es ist eine deutsche Dienststelle auf deutschem Boden, mit deutschen Mitarbeitern. Man kann das anders sehen, aber nach meiner Auffassung ist das ein starker Inlandsbezug.” Trotzdem setzte sich der BND-Präsident über die Rechtsmeinung seiner Datenschutzbeauftragten hinweg – und mindestens in diesem Fall filt auf deutschen Boden (Bad Aibling) nicht deutsches Gesetz (BND-Gesetz).

Dass diese Rechtsauffassung – gelinde formuliert – sehr mutig ausgelegt ist, dürfte BND-Präsident Schindler bewusst gewesen sein. Aus einem BND-internen Protokoll geht hervor, dass Schindler und der Bundeskanzleramts-Chef Ronald Pofalla in “großer Sorge” waren, “dass ein künftiger Untersuchungsausschuss sein Hauptaugenmerk auf die Tätigkeit der Abteilung TA richtet”. In einer Abteilungsleiterkonferenz am 31. Oktober 2013 wurde festgehalten:

[Präsident] berichtet über Gespräch mit Chef [Bundeskanzleramt] zur laufenden NSA Diskussion. Es herrscht große Sorge, dass ein künftiger Untersuchungsausschuss sein Hauptaugenmerk auf die Tätigkeit der Abteilung TA richtet, da eine Beweisaufnahme hinsichtlich des NSA-Komplexes nicht möglich sein wird.

2013-11-01-BND-Referatsleiterbesprechung-Auszug

Dieser Satz war dann aber wohl zu heikel und wurde später wieder gestrichen. Dass diese Sorge jedoch berechtigt war, zeigte die gestrige Sitzung. Normalerweise müssen BND-Datenbanken ein Dateianordnungsverfahren durchlaufen, das von der BND-Datenschutzbeauftragten durchgeführt und dann vom Bundeskanzleramt abgesegnet wird. Bei mindestens vier Datenbanken wurde das aber nicht gemacht.

Darunter sind auch die beiden Datenbanken INBE (Inhaltliche Bearbeitung) und VERAS (Verkehrsananlysesystem). In INBE (dem Nachfolger von MIRA4) werden Inhaltsdaten von Telekommunikation gespeichert, aktuell sind das “mehrere hunderttausend Daten”, auch von deutschen Staatsbürgern. VERAS enthält eine riesige Vorratsdatenspeicherung mit Millionen Verbindungsdaten, die bis in die fünfte Ebene einer Verdachtsperson ausgewertet werden. Also beispielsweise der Arbeitskollege der Schwägerin des Babysitters der Mandantin eines Anwalts. Mit nur sechs Hops lässt sich eine Verbindung zwischen jeden zwei beliebigen Menschen auf der Erde herstellen.

Diese riesigen Datenbanken der Abteilung Technische Aufklärung wurden der Datenschutzbeauftragten des BND einfach verschwiegen. Erst nach den Snowden-Enthüllungen im Sommer 2013 erfuhr sie von INBE, von VERAS sogar erst im November 2013 und damit nach dem Gespräch zwischen Schindler und Pofalla. Man könnte deren Sorge also fast verstehen – ginge es nicht um millionenfachen Grundrechtsbruch eines Überwachungsapparats, der sich außerhalb der Gesetze wähnt.