Soll, darf die Polizei nach ethnischen Merkmalen kontrollieren? Es geht ums Grundgesetz, aber diskutiert wird über Political Correctness. Das ist erbärmlich.
Lesen in der ZEIT
Soll, darf die Polizei nach ethnischen Merkmalen kontrollieren? Es geht ums Grundgesetz, aber diskutiert wird über Political Correctness. Das ist erbärmlich.
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Wenn die Worte nicht stimmen, dann ist das Gesagte nicht das Gemeinte.
Wenn das, was gesagt wird, nicht stimmt, dann stimmen die Werke nicht.
Gedeihen die Werke nicht, so verderben Sitten und Künste.
Darum achte man darauf, daß die Worte stimmen.
Das ist das Wichtigste von allem.
Konfuzius, genannt Lispi (linker Spinner, Stuttgarter Nachrichten)
„Ein paar andere Details bleiben merkwürdig unscharf. Zum Beispiel die Frage nach der rechtlichen Grundlage: Das Grundgesetz legt in seinem Artikel 24 fest, dass sich Deutschland einem System kollektiver Sicherheit wie den Vereinten Nationen oder der NATO anschließen kann, und in den Mandaten wird regelmäßig auf diesen Einsatz im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit Bezug genommen. Aber was ist dieser Rahmen bei der Irak-Mission, zu der sich zahlreiche Staaten auf freiwilliger Grundlage in einer Koalition der Willigen zusammengefunden haben, ohne entsprechenden Beschluss zum Beispiel des UN-Sicherheitsrats?
Dazu sagt Außenamtssprecher Martin Schäfer (im unten verlinkten Audio bei Minute 03:20), dass sei eine wichtige, aber gleichwohl Detailfrage, die nicht vor einer offiziellen Befassung des Kabinetts öffentlich erörtert werden sollte.“
Grundgesetz? Petitessen halt.
Der vollständige Artikel bei Augen geradeaus
Update
Wenn man das folgend verlinkte liest, glaubt man, im Kindergarten zu sein. Oder bei den Zockern. Bereiten erwachsene verantwortungsbewusste Menschen so eine Aktion vor, bei der es um Tod oder Leben geht? Man ist einig, dass man es will. Das muss erst mal reichen. Der Rest wird sich finden. Oder so.
Ausbildungsmission Irak: Dokumentation der Bundespressekonferenz