„Ein paar andere Details bleiben merkwürdig unscharf. Zum Beispiel die Frage nach der rechtlichen Grundlage: Das Grundgesetz legt in seinem Artikel 24 fest, dass sich Deutschland einem System kollektiver Sicherheit wie den Vereinten Nationen oder der NATO anschließen kann, und in den Mandaten wird regelmäßig auf diesen Einsatz im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit Bezug genommen. Aber was ist dieser Rahmen bei der Irak-Mission, zu der sich zahlreiche Staaten auf freiwilliger Grundlage in einer Koalition der Willigen zusammengefunden haben, ohne entsprechenden Beschluss zum Beispiel des UN-Sicherheitsrats?
Dazu sagt Außenamtssprecher Martin Schäfer (im unten verlinkten Audio bei Minute 03:20), dass sei eine wichtige, aber gleichwohl Detailfrage, die nicht vor einer offiziellen Befassung des Kabinetts öffentlich erörtert werden sollte.“
Grundgesetz? Petitessen halt.
Der vollständige Artikel bei Augen geradeaus
Update
Wenn man das folgend verlinkte liest, glaubt man, im Kindergarten zu sein. Oder bei den Zockern. Bereiten erwachsene verantwortungsbewusste Menschen so eine Aktion vor, bei der es um Tod oder Leben geht? Man ist einig, dass man es will. Das muss erst mal reichen. Der Rest wird sich finden. Oder so.
Ausbildungsmission Irak: Dokumentation der Bundespressekonferenz