Posts for Tag: Polizei

NRW-Innenminister Reul: „Die Kennzeichnungspflicht ist sachlich nicht vernünftig zu begründen“

Roger Rössing • CC BY-SA 3.0 de

Die Identifizierungsmöglichkeit von Polizeibeamten ist seit Jahren ein Thema der Innenpolitik. Nur einige, eher linke Sozialdemokraten sowie eine Mehrheit bei den Grünen sowie Linken und Piraten fordern die Identifizierbarkeit von Polizeibeamten - besonders bei Demonstrationen. Dabei stammt die Forderung von Menschenrechtsorganisationen wie etwa dem Anti-Folterausschuss des Europarats (CPT).

Der Ausschuss fordert seit Jahren, dass es Schutzmaßnahmen geben müsse, um sicherzustellen, dass Beamte, die Masken oder eine sonstige Ausrüstung tragen, welche ihre Identifizierung erschweren können, für ihre Handlungen zur Verantwortung gezogen werden können (z.B. durch eine deutlich sichtbare Nummer auf der Uniform). Der CPT führt alle paar Jahre Inspektionsreisen in den Mitgliedsländern durch und schreibt darüber Berichte, die von den Regierungen veröffentlicht werden können - aber nicht müssen. Deutschland gehört zu den Ländern, die diese Berichte und damit auch die Forderungen der CPT veröffentlichen, verbunden mit einer Beantwortung der Fragen durch die Bunddes- und Landesregierungen.

So "begrüßte" der CPT, dass Berlin als erstes Bundesland im Juni 2008 "Namens- oder Nummernschilder für Polizeibeamte in speziellen Interventionseinheiten, die Masken oder Uniformen tragen, welche ihre Identifizierung erschweren können, eingeführt hat". Lobend erwähnt wurde auch, dass seit dem 1. Januar 2011 alle Berliner Polizeibeamte zum Tragen von Namens- oder Nummernschildern verpflichtet sind. Der Ausschuss ermutigte "die Polizeibehörden der übrigen Bundesländer, diesem Beispiel zu folgen." Das war 2012.

Wer zu spät kommt …

In NRW, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, sollte es trotz langjähriger rot-grüner Landesregierung mit der Einführung der Kennzeichen für Polizeibeamte bis 2016. dauern. Doch da standen die nächsten Landtagswahlen bereits kurz bevor und 2017 kam es zum Regierungswechsel von Rot-Grün zu Schwarz-Gelb. Mit dem Ergebnis, dass die von Rot-Grün wenige Monate zuvor noch schnell eingeführte Kennzeichnung vom neuen CDU-Innenministers Herbert Reul als eine seiner ersten Amtshandlungen wieder abgeschafft wurde.

Reul erklärte dazu: "Die Kennzeichnungspflicht ist sachlich nicht vernünftig zu begründen. Anstatt unsere Polizisten unter Generalverdacht zu stellen, müssen wir als Gesellschaft wieder zu mehr Respekt und Vertrauen für die Polizei kommen. Diese Frauen und Männer sorgen dafür, dass wir in Sicherheit leben können", so Reul weiter. Reul war zuvor über 10 Jahren Mitglied des Europa-Parlaments, also Europa-Poltiker. Ihm dürften die Forderungen des Europarates wohl bekannt sein. Doch der Minister stellt sich dumm.

Prügel-Polizisten scheuen die Verantwortung

Die Mehrheit der Polizeibeamten und ihre Sprecher ihrer Gewerkschaften dankten es ihm. Auf die Einführung der Kennzeichen hatte die Gewerkschaft der Polizei NRW 2016 mit einer Presserklärung reagiert, die die Überschrift trug: "GdP fordert Schmerzensgeld statt Kennzeichnungspflicht." In der Erklärung wurde beklagt, dass "das Verhältnis der rot-grünen Landesregierung zu den Einsatzhundertschaften und den Alarmzügen der Polizei von einer nicht zu verstehenden Misstrauenskultur geprägt" sei.

Trotz der breiten Ablehnung innerhalb der Polizei und bei den Christdemokraten, konnten sich die Menschenrechtsinspektoren des Europarats in ihrem Bericht aus dem Jahr 2017 über die Fortschritte in Deutschland erfreut zeigen.

Mit Schreiben vom 13. Mai 2016 informierten die deutschen Behörden den CPT darüber, dass das Tragen von Kennzeichen für Polizeibeamte in Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thürigen nun vorgeschrieben ist, ausgenommen in bestimmten Fällen (z.B. Fälle, in denen das Tragen von Kennzeichen eine unverhältnismäßige Gefahr darstelle), und das die Mitglieder von geschlossenen Einheiten der Polizei in mehreren Ländern (darunter Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen) und Schleswig-Holstein) eine numerische Kennzeichnung zu tragen. Zum Zeitpunkt des Berichts galt die Verpflichtung in NRW nur bei der Bereitschaftspolizei. Darüber hinaus wird die Einführung solcher Kennzeichen für Mitglieder geschlossener Polizeieinheiten von den Polizeibehörden in Niedersachsen und Thüringen geprüft.

Gegenüber dem CPT vermeldet die CDU-geführte Bundesregierung also etwas als Erfolg, was die Christdemokraten seit Jahren bekämpfen und in Debatten oft diffamieren.

Vermummung schützt vor Verantwortung

In seinem jüngsten Bericht von 2017 verdeutlicht der CPT auch, warum er die Kennzeichnung fordert:

In den letzten Jahren gab es in Deutschland eine Reihe von Fällen, bei denen strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibeamte aufgrund von Vorwürfen übermäßiger Gewaltanwendung oder sonstiger Misshandlungen angeblich deswegen eingestellt werden mussten, da es nicht möglich war, die betreffenden Polizeibeamten namentlich zu identifizieren.

Umdenken bei der GdP?

Erfreulicherweise kommt auch innerhalb der Polizei nun eine Diskussion auf über die Sinnhaftigkeit von Kennzeichnung. Im Landesjournal Sachsen-Anhalt des GdP Zeitschrift "Deutsche Polizei" schrieb Henning Zobel:

Mit der Änderung des § 12 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, nebst neu geschaffener dazugehöriger Verordnung, sind Regelungen getroffen worden, die ein 'Entkommen' aus der Identifizierung nach Fehlverhalten jeglicher Art unmöglich machen. Im Ernst. Eine Kennzeichnung uniformierter Polizeibeamter ist mittlerweile deutschlandweit, im europäischen Raum und schon lange in den Vereinigten Staaten üblich. Dies ist auch überhaupt nicht zu beanstanden. Viele Kolleginnen und Kollegen unserer Landespolizei tragen seit Jahren ein Namensschild. Und das ist auch gut so. Als Vertreter des Staates, gebunden an Gesetze, Verordnungen und dienstliche Vorgaben, gilt es, im täglichen Dienst für den Bürger als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, aber gegebenenfalls auch repressiv gegen ihn vorzugehen. Sollte es in diesen Situationen zu Fehlverhalten durch den oder die handelnden Polizeibeamten kommen, wäre es richtig und wichtig, dass die Identität des Polizeibeamten ermittelt werden kann. Und eigentlich steht uns als "Bürger in Uniform" sogar ein Name zu?!

Darüber erregte sich Michael Haug, Bundesjugendleiter der Deutschen Polizeigewerkschaft, in einer diffamierenden Presseerklärung, in der er dem GdP-Mann klares Bewusstsein absprach. Wir werden ihm nicht den Gefallen erweisen, und diese Diffamierung hier auch noch im Wortlaut wiederholen. Haug schrieb weiter, man sei es ja gewohnt, dass die Gewerkschaft der Polizei "immer wieder skurrile und abenteuerliche Forderungen bundesweit aufstellt". Aber dass in ihrer Zeitschrift "Deutsche Polizei" die Einführung der Kennzeichnungspflicht in Sachsen-Anhalt ausdrücklich begrüßt werde, "irritiert nicht nur uns, sondern auch unsere Kolleginnen und Kollegen". Diese demokratie- und bürgerfreundliche Haltung des GdP-Mannes könne "auf eine geistige Verwirrung zurückgeführt" werden.

Dies zeigt einmal mehr, welcher Geist in der noch immer dem Deutschen Beamten Bund angehörende Truppe um Rainer Wendt herrscht. Rainer Wendt selbst bot 2017 Anlass zu staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen im Zusammenhang möglicherweise ungerechtfertigten Gehaltsbezügen.

Kaum Urteile gegen Prügelpolizisten

Auch beim Deutschen Institut für Menschenrechte sieht man die Notwendigkeit einer Kennzeichnung von Polizeibeamten. Und das nicht erst seit heute. Bereits 2010 startete amnesty international eine Unterschriftenaktion und forderte vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maziere eine "individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten, denn die Aufklärung rechtswidriger Polizeigewalt scheitert oftmals, weil die Täter nicht identifiziert werden können".

Bereits 2012 erklärte auch Beate Rudolf, damals Direktorin des Instituts, in einer Stellungnahme: "So sollte zur Aufarbeitung von Fällen von Polizeigewalt bei der Bundespolizei und allen Länderpolizeien - wie gerade in Berlin beschlossen - eine Kennzeichnungspflicht für alle Beamten eingeführt werden, um eine Identifizierung zu ermöglichen."

In der Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform schrieb Tobias Singelnstein über "Institutionalisierte Handlungsnormen bei den Staatsanwaltschaften im Umgang mit Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizeivollzugsbeamte". Singelnstein belegte mit seiner Ausarbeitung, dass nur höchst selten, in einigen Bundesländern nur in 0,8 Prozent oder 1,2 bis 5 Prozent der Verfahren wegen Polizeigewalt, von den Staatsanwaltschaften überhaupt Anklage gegen die Polizeibeamten erhoben wird. Singelnstein sieht bei den Ermittlungen gegen Polizeibeamte als eines der "besondere Probleme der Beweisführung" die mangelnde Identifizierungsmöglichkeit der Beamten.

Nach Berichten von Richtern und Staatsanwälten kommen hierbei zunächst Probleme bei der Identifizierung der Beschuldigten in Betracht. Insbesondere bei Demonstrationen aber auch bei sonstigen Einsätzen von Bereitschaftseinheiten sind die Handelnden aufgrund der Schutzkleidung und mangels Kennzeichnung im Nachhinein auch bei Gegenüberstellungen kaum zu ermitteln.

Das ist zwar jedem klar, der schon mal einer Einsatzhundertschaft begegnet ist, dennoch muss es scheinbar Menschen wie Herbert Reul noch mal gesagt werden,. Umso schöner, wenn das ein dazu berufener Wissenschaftler macht.

Bleibt zu hoffen, dass von ihrem Amt sichtbar überforderte Politiker wie NRW-Innenminister Herbert Reul statt demokratie-feindliche bayerische Polizeisondergesetze abzuschreiben, einmal einen Blick in die Fachliteratur der NRW-Kriminologen und des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu werfen. Lesen hilft - vielleicht sogar bei Innenministern. (Helmut Lorscheid)

Quelle: https://www.heise.de/tp/features/NRW-Innenminister-Reul-Die-Kennzeichnungspflicht-ist-sachlich-nicht-vernuenftig-zu-begruenden-4135330.html?wt_mc=rss.tp.beitrag.atom

Vollständig merkbefreit

Unknown • CC BY-SA 3.0 de

Die Demo gegen das Polizeigesetz soll mit der geilsten Begründung des Jahres verboten werden. Sie bringe angeblich eine "unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit sich", da sie "als Protest gegen die vermeintliche Polizeigewalt bzw. Polizeihoheit genutzt werden könnte".

Kannste dir gar nicht ausdenken, sowas!

Und schöner hätten sie gar nicht beweisen können, dass die Versammlung und alle sonstigen Bedenken gegen einen ausufernden Polizeistaat gerechtfertigt sind.

Quelle: http://blog.fefe.de/?ts=a5c21bd4