Deutsche Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil nicht haltbar

Hier die juristischen Fakten

„Das Urteil des EuGH setzt klare Grenzen, die das deutsche Gesetz bereits bei der Erhebung der Daten überschreitet“, sagt Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Beschwerdeführer*innen vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt.

„Diese Grenzen definiert das Urteil in Randnummern 108 – 110 des Urteils wie folgt:

  1. Bekämpfung schwerer Straftaten 
  2. Beschränkung der Speicherung auf das absolut Notwendige a) hinsichtlich der Kategorien der zu speichernden Daten, b) der erfassten Kommunikationsmittel, c) der betroffenen Personen und d) der vorgesehenen Dauer 
  3. Beschränkung auf Personen, deren Daten einen unmittelbaren oder zumindest mittelbaren Zusammenhang mit schweren Straftaten haben 
  4. Beschränkung der Situationen, in denen eine Vorratsdatenspeicherung zulässig ist, z.B. eine geografische Beschränkung 

Die unter 2 c), 3. und 4. dargelegten Beschränkungen werden von der deutschen Regelung der Vorratsdatenspeicherung nicht erfüllt. Ferner ist die Auskunft über IP-Adressen nicht auf Fälle schwerer Kriminalität beschränkt. Die deutsche Regelung hat vor den Einschränkungen des EuGH-Urteils keinen Bestand.“

Mehr dazu bei Digital Courage

Entwarnung! Ermittler finden Verdächtigen im Handschuhfach

Berlin (dpo) - Überraschender Fahndungserfolg der Polizei in Berlin: Nur zwei Tage nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche haben Ermittler den Hauptverdächtigen Anis A. im Handschuhfach des gestohlenen Lastwagens entdeckt. Zuvor konnten die Ermittler bereits die Papiere des Tunesiers unter dem Fahrersitz sicherstellen.

Weiterlesen beim Postillon

Ich hatte schon befürchtet, ...

... das Terror-Bingo habe ausgesorgt!

Na dann gucken wir doch mal.

  • war der Polizei seit geraumer Zeit bekannt *ankreuz*
  • Die am Tatort gefundenen Papiere *ankreuz*
  • führen in die Salafistenszene *ankreuz*

Ja Moment, Moment! Geht noch weiter!

  • Er soll Kontakte zum Netzwerk des unlängst verhafteten Abu Walaa unterhalten haben und gilt als Gefährder.

Das werte ich mal als "Pflegte Kontakte zu bekannten Terroristen" *ankreuz*. Möglicherweise ist das auch gleich "Attentäter auf Terrorliste" und "Attentäter bereits überwacht".

  • Den Recherchen zufolge soll in die Gruppe ein V-Mann eingeschleust worden sein.

Na sag ich doch! "Attentäter bereits überwacht"! *ankreuz*

So… was haben wir denn noch auf dem Bingofeld. "CSU" Check. "Wir brauchen mehr Überwachung!" Check. "(mehr) Datenbanken (zusammenführen)" Check. Alles jetzt gerade aktuell auf der Homepage von tagesschau.de. Wow.

Also wer da kein Bingo hat, der hat echt ein ungünstiges Spielfeld erwischt und muss sich noch ein paar Minuten gedulden, bis jemand mehr Befugnisse für Geheimdienste fordert oder die Vorratsdatenspeicherung.

Update: Die Ausweitung der Videoüberwachung "ist keine Reaktion auf den Anschlag von Berlin". Aber nicht doch, mein Herr. Natürlich nicht, mein Herr! Genau so wenig wie die anderen Sachen, die sind immer schon von langer Hand geplant und vorbereitet.

Quelle: http://blog.fefe.de/?ts=a6a4ac8d