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Via Twitter
„Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung entspricht nicht den Anforderungen an die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. Das kritisiert der Nationale Normenkontrollrat in einer Stellungnahme, die vom Bundesrat veröffentlicht wurde. Nicht nachzuvollziehen ist auch, dass das Justizministerium keine Evaluierung zulassen will – diese ist „alles andere als entbehrlich“.“
Das mit der Verfassung haben sie ja nicht so drauf. Aber wie jetzt? Handwerklich können die auch nicht?
Dieser neue Terroranschlag in Frankreich, habt ihr das mitgeschnitten? Ein algerischer Informatikstudent plante Anschläge auf mehrere Kirchen in den Banlieues?
Das war doch bestimmt die Vorratsdatenspeicherung, die den gefasst hat, werdet ihr euch gedacht haben.
Nun, ... nein.
Dass der Plan herauskam ist offenbar dem Zufall zu verdanken: Der Terrorplaner schoss sich dem bisherigen Ermittlungsstand nach nämlich versehentlich selbst in den Fuß und musste vom Rettungsdienst verarztet werden.
Die Polizei lief dann die Blutspur entlang und fand seine Anschlagspläne.
[fefe]