Normenkontrollrat: Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung „entspricht nicht den Anforderungen“ an ein Gesetz

„Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung entspricht nicht den Anforderungen an die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. Das kritisiert der Nationale Normenkontrollrat in einer Stellungnahme, die vom Bundesrat veröffentlicht wurde. Nicht nachzuvollziehen ist auch, dass das Justizministerium keine Evaluierung zulassen will – diese ist „alles andere als entbehrlich“.“

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Das mit der Verfassung haben sie ja nicht so drauf. Aber wie jetzt? Handwerklich können die auch nicht?