Im 17. Jahr seiner Vergabe gibt sich die Jury des Big Brother Award ausnehmend politisch. Ein Preis geht unter anderem an DİTİB, weil Imame Menschen ausgespitzelt haben.
Datenschützer- und BürgerrechtlerInnen, die gemeinsam die Big Brother Awards vergeben, zeigen sich diesmal von ihrer politischen Seite und vergeben einen Preis an die türkisch-islamische Union DİTİB, wie vorab bekannt wurde. Die Preise werden an am heutigen Freitagabend verliehen. 16 Imane werden beschuldigt, für türkische Behörden und den türkischen Geheimdienst spioniert zu haben. DİTİB will juristisch gegen diese "Ehrung" vorgehen und hat eine Klage wegen übler Nachrede angekündigt.
Mit der Verleihung eines Big Brother Awards an DİTİB in der Kategorie Politik wird nach den Worten der Jury keine Datenkrake im engen Sinn ausgezeichnet, sondern ein Religionsverband, der "im Real Life" Menschen bespitzelte und damit Grund- und Menschenrechte verletzte. Anlass der Bespitzelungen durch Imane des DİTİB auf Veranlassung der vorgesetzten Religionsbehörde Diyanet waren Verdächtigungen, das Menschen Anhänger des islamischen Predigers Fethullah Gülen sein sollten, dessen "Bewegung" von der türkischen Regierung für den Putschversuch verantwortlich gemacht wird.
"Informationelle Grundrechte gelten nicht nur für Deutsche"
Konkret wurden nach Recherchen der regierungskritischen Zeitung Cumhuriyet im Dezember 2016 insgesamt 16 Imane genannt, die Spitzelberichte anfertigten, unter anderem über Lehrkräfte mit deutscher Staatsangehörigkeit. Während derzeit die Staatsanwaltschaft prüft, welchen Umfang die Spitzeleien hatten, hält der Islamverband selbst die Sache für bereinigt, nachdem zehn Imane auf Weisung von Diyanet in die Türkei zurückkehrten. Auch die finanzielle Unterstützung ist wieder angelaufen.
Die Argumentation des Verbandes, dass es sich hierbei um innere Angelegenheiten einer Religionsgemeinschaft handele, lässt die Jury nicht gelten: "Spionage verstößt gegen deutsches Strafrecht und ist keine 'interne Angelegenheit'. Informationelle Grundrechte gelten nicht nur für Deutsche, sondern für alle. Diese müssen sich in Deutschland angstfrei friedlich religiös und politisch betätigen können", heißt es in der Preisbegründung. Ob der DİTİB, wie angedroht, Klage wegen übler Nachrede (§186 StGB) einreicht, ist noch nicht klar. Seit dem Beginn der Verleihung dieses Negativpreises für Datenkraken hat es zwar Klageandrohungen gegeben, doch keine war erfolgreich.