Tu felix Austria nube

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Kennt ihr den schon? Österreichs Asylbehörde BAMF hat eine innovative Begründung für die Ablehnung des Asylantrags eines Afghanen. Ich zitiere mal:

Mein Mandant ist Afghane und es ist unstrittig, dass ihm in Afghanistan Blutrache nach paschtunischem "Gewohnheitsrecht" droht. Die Ablehnung wird nun u.a. damit begründet, dass nach diesem "Gewohnheitsrecht" nicht zwingend die Tötung des Mandanten erfolgen muss — es genügte auch die Übergabe zweier heiratsfähiger Mädchen aus der Familie des Mandanten an die Familie, die auf Rache sinnt.

Quelle: http://blog.fefe.de/?ts=a5ba66a4

Genügt auch hilfsweise dir Übergabe zweier heiratsfähiger Töchter aus den Reihen des Gerichts?