Update 12.2.2917:
Details beim WDR
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Quelle: http://blog.fefe.de/?ts=a6625b8d
Wie lautet eigentlich der polizeiinterne Arbeitstitel?
Telepolis berichtet.
Auszug:
Am 6. Mai 2013 hatte dieser Mammutprozess begonnen. Noch drei Jahre später zeigte sich jedoch, wie unaufgeklärt alles ist, was mit der Chiffre "NSU" zusammenhängt. Am 6. Juli 2016, dem 295. Sitzungstag, konnten zum ersten Mal die Anwälte und Anwältinnen der Nebenklage, sprich Opferangehörigen, Fragen an die Hauptangeklagte Beate Zschäpe stellen. Es wurden hunderte. Jahrelange Ermittlungen, Beweisaufnahmen, Zeugenvernehmungen, Spurenbegutachtungen - und dennoch überall zahllose weise Flecken. Was kann dieser Prozess angesichts eines derartigen Befundes leisten?
Unter den Fragen, die die Opferanwälte stellten, waren folgende:
Unter den Fragen war auch eine, die mit dem Mordfall Peggy korrespondieren könnte:
Dank des Whistleblowers Edward Snowden, haben wir nun die gesicherte Erkenntnis, welchen Übergriffen wir Menschen sowie Politik und Wirtschaft täglich ausgesetzt sind. Und trotzdem glauben wir „irgendwie“, dass Geheimdienste für Sicherheit sorgen.
Geheimdienste sind Relikte des Kolonialismus, der heute durchaus treffend Imperialismus genannt werden kann. Geheimdienste sind dafür da, Menschen zu belügen, sie zu verunsichern, Länder zu destabilisieren, gefügig zu machen und zu berauben. Sie führen nicht erklärte Kriege und provozieren damit Gegenschläge. Sie arbeiten für die Mächtigen statt für den demokratischen Souverän. Sie produzieren Unsicherheit.
Geheimdienste stehen nicht für Sicherheit. Im Gegenteil. Für Sicherheit sorgen Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Geheimdienste sind dafür da, genau diese drei Ideale zu unterlaufen.
Die Dienste werden (egal ob juristisch legal oder illegal) eingesetzt, um uns täglich zu verunsichern. Diese Verunsicherung funktioniert von ganz alleine: Da muss man nur behaupten, dass man alle Daten sehen und alle Telefonate mithören könne. Die Konklusion ist Geschichte, die sich im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts bereits 1983 manifestierte: Menschen werden in ihren individuellen Entfaltungschancen beeinträchtigt. Auch das Gemeinwohl leidet, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.