Photo: Andreas Praefcke • CC BY 3.0
Der Betrüger kann den Schaden, den er sich selbst zugefügt hat (Software Update, Umbaumaßnahmen, Strafzahlungen etc.), von der Steuer absetzen.
Der Betrogene kann seinen Schaden ( Wertverlust, erhöhter Verbrauch, geringere Leistung, kürzere Lebensdauer etc) nicht von der Steuer absetzen.
Siehe auch hier.