Schwacher Einstieg, schwacher Schluss. Ätzende englische Untertitel. Trotzdem und dem und alledem absolut sehenswert.
Schwacher Einstieg, schwacher Schluss. Ätzende englische Untertitel. Trotzdem und dem und alledem absolut sehenswert.
Berlin.
Die Bundesregierung nimmt die massive Kritik an Generalbundesanwalt Ranges Weigerung, ein Ermittlungsverfahren wegen der NSA-Abhöraffäre einzuleiten, zum Anlass, das Strafgesetzbuch zu ändern. Ein Regierungssprecher nannte es unerträglich, dass die Generalbundesanwaltschaft ständig von interessierter Seite in Verlegenheit gebracht werde, ihre Entscheidungen politischen Erwägungen unterzuordnen, statt sich an Recht und Gesetz zu halten. Daher müsse letzteres geändert werden.
Im Rahmen einer ohnehin angedachten Modernisierung des Strafgesetzbuchs soll nun das Ausspähen durch die britischen und US-amerikanischen Geheimdienste pauschal legalisiert werden. Geplant ist insbesondere auch, dem Mordparagraph § 211 StGB einen neuer dritten Absatz anzufügen, um Beihilfe und Unterlassen bei Tötungen zu legalisieren:
"Straflos handelt, wer heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln tötet, sofern dies von unbemannten Luftfahrzeugen aus geschieht."
Die Neufassung war erforderlich geworden, nachdem Ex-CIA- und -NSA-Chef Michael Hayden öffentlich eingeräumt hatte, dass Metadaten zur Zielbestimmung von tödlichen Drohenoperationen benutzt werden. Auch die deutschen Geheimdienste waren hierdurch ins Zwielicht geraten, weil etwa der Auslandsgeheimdienst BNDmonatlich an die 500 Millionen Verbindungsdaten mit den US-Partnern teilt. Ferner rückte die US-Luftwaffenbasis Ramstein in den Fokus, weil u.a. von dort dieTötung von Menschen auf Verdacht gesteuert bzw. entscheidend unterstützt wird, was Deutschland rechtlich zum Tatort macht. Bislang war hierzulande das Töten von Menschen nur in Notfällen oder nach Schauprozessen erlaubt.
Die pauschale Legalisierung von Drohnenexekutionen soll das durch humanistische Propaganda in Misskredit gebrachte amerikanisch-deutsche Verhältnis wieder ins rechte Lost bringen. Aus Kreisen der SPD sickerte ein Unbehagen mit der Wortwahl "Mord" durch. So schlägt der kleine Koalitionspartner vor, stattdessen besser von „in den Ruhestand versetzen" zu sprechen, um keine irreführenden Assoziationen zu wecken.
Durch die Legalisierung des Drohnenmords bzw. aus-unbemannten-Luftfahrzeugen-in-den-Ruhestand-Versetzens erübrigt sich die leidige Frage, ob die deutschen Geheimdienste und Behörden Beihilfe zu Verbrechen mit Erfolgsort im Ausland begehen. Bundesfinanzminister Schäuble sprach sich zudem auch für einen Einsatz im Inneren aus. Es sei unverantwortlich, Ressourcen nicht zu nutzen, die ohnehin bereits vorhanden seien. So setzten die amerikanischen Freunde bereits heute Drohnen im deutschen Luftraum ein, die genauso gut auch bewaffnet werden könnten.
Aktuell prüft eine juristische Arbeitsgruppe im Bundestag, ob zur Vermeidung strafrechtlich relevanten Verhaltens die Kontrolle entsprechender Terminierung an einen Algorythmus delegiert werden könnte. Bedenken äußerte der Bundeswehrverband, der die Wertschätzung der Soldatinnen und Soldaten anmahnte, die ein berechtigtes Interesse an der Sicherheit ihrer Arbeitsplätze hätten.
[Heise]