Einen „unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“ stellte Generalbundesanwalt Range fest, und wurde vom Bundesjustizminister Maas in den Ruhestand versetzt. Was soll man davon halten?
Die lesenswerte Rechtskolumne der ZEIT
Einen „unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“ stellte Generalbundesanwalt Range fest, und wurde vom Bundesjustizminister Maas in den Ruhestand versetzt. Was soll man davon halten?
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