Der Generalbundesanwalt schreibt - ohne Umlaute und Umschweife, Update 4. August 2015, Update 5. August 2015

„04.08.2015 - 30/2015

Erklaerung des Generalbundesanwalts zu den Ermittlungen wegen der moeglicherweise strafbaren oeffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses

Generalbundesanwalt Harald Range erklaert:

Zur Wahrung und Sicherung der Objektivitaet der Ermittlungen habe ich am 19. Juni 2015 ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Der unabhaengige Sachverstaendige sollte klaeren, ob es sich bei den veroeffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt. Der Sachverstaendige teilte mir gestern mit, dass es sich nach seiner vorlaeufigen Bewertung bei den am 15. April 2015 veroeffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt. Der Sachverstaendige hat damit die Rechtsauffassung der Bundesanwaltschaft und des Bundesamtes fuer Verfassungsschutz insoweit vorlaeufig bestaetigt. 

Die Bewertung des unabhaengigen Sachverstaendigen habe ich dem Bundesministerium der Justiz und fuer Verbraucherschutz gestern unverzueglich mitgeteilt. Mir wurde die Weisung erteilt, das Gutachten sofort zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurueckzuziehen. Dieser Weisung habe ich Folge geleistet. 

Die Presse- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dieses Freiheitsrecht gilt aber nicht auch nicht im Internet schrankenlos. Es entbindet Journalisten nicht von der Einhaltung der Gesetze. Ueber die Einhaltung der Gesetze zu wachen, ist Aufgabe der Justiz. Diese Aufgabe kann sie nur erfuellen, wenn sie frei von politischer Einflussnahme ist. Daher ist die Unabhaengigkeit der Justiz von der Verfassung ebenso geschuetzt wie die Presse- und Meinungsfreiheit. 

Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren moegliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unertraeglicher Eingriff in die Unabhaengigkeit der Justiz.

Mit Blick auf die im Raum stehenden Vorwuerfe habe ich mich gehalten gesehen, die Oeffentlichkeit hierueber zu informieren. “

Update 4. August 2015: Und tschüss.

Update 5. August 2015: Einer hat m. E. beim gestoppten Gutachten gelogen: Entweder der, der NSA mit NASA verwechselte, oder der, der vor der Wahl gegen Vorratsdatenspeicherung war und hinterher dafür.