Der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Corona-App

Thread by @JoernPL: Interessantes Schreiben von Prof. @UlrichKelber zur Frage, ob es einer gesetzlichen Regelung für eine #CoronaApp bedarf! 

Kurzzusammenfassung des Schreibens in einem Thread:

1) wenn #CoronaApp in bisher bekannter Form käme, wäre Datenverarbeitung, auch für Forschung, nach Ansicht von Kelber von Einwilligung abgedeckt und es bedürfte keiner eigenen gesetzlichen Regelung

(2) wenn eine über den ursprünglichen Zweck hinausgehende Verarbeitung von Gesundheitsdaten erfolgen soll, insb. wenn Nutzung der Daten für Nutzer nicht absehbar sei, hält #BfDI Einwilligung für NICHT ausreichend

(3) dann bedürfte es gesetzlicher Regelung, bei der Gesetzgeber insb. Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit & Geeignetheit der Datenverarbeitung zu einem legitimen Zweck darlegen müsse #CoronaApp

(4) zudem wirft der #BfDI die Frage auf, wie mit Minderjährigen Nutzern der #CoronaApp, bei denen Einwilligung nicht greife, umzugehen sei. Hier müsste Einwilligung der Eltern technisch gut dokumentierbar sein, oder abermals gesetzliche Regelung sein

(5) wenn der Gesetzgeber auf gesetzliche Regelung der Verarbeitung der durch #CoronaApp gewonnenen Daten verzichten, ergeben sich Betroffenenrechte im Wesentlichen unmittelbar aus #DSGVO sowie allgemeinen staatlichen Gesetzen und Rechtsprechung

(6) sollte sich Gesetzgeber FÜR eine gesetzliche Regelung entscheiden macht der #BfDI konkrete Vorschläge, was diese enthalten müsste, u.a. Zwecke der Datenverarbeitung, durch welche Stelle, Klärung datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeiten, Ausgestaltung von Betroffenenrechten

(7) weiterhin: Löschpflichten und -fristen sowie Vorgaben für datenschutzrechtlich erforderlichen technisch und organisatorischer Maßnahmen #CoronaAPP

(8) als weitere mögliche Regelungsgegenstände nennt #BfDI Klarstellung, dass Dritten App-Nutzung nicht verpflichtend erklären dürfen und Ergebnisse offenbaren zu müssen. An #BfDI seien entsprechende Befürchtungen herangetragen worden, dass dies von Arbeitgeberseite drohen könne

(9) dies würde freiwilliger Nutzung & Akzeptanz der #CoronaAppzuwiderlaufen. Für Fall einer gesetzlichen Regelung regt #BfDI an, für solches, unzulässiges Verhalten mit Strafandrohung zu versehen

(10) weiterer Aspekt der im Fall gesetzlicher Regelung bedacht werden sollte, wäre Regelung über Verbot de Zugriffs durch Strafverfolgungsbehörden, Beschlagnahme und Verwertungsverbots im Strafverfahren. #CoronApp

(11) Derartige Regelung, so @UlrichKelber, würden zudem die #Akzeptanz der #CoronaApp weiter erhöhen. Thread-Ende.