Gut, das kommt jetzt nicht völlig überraschend. Aber schön, das mal schwarz auf weiß zu haben.<\p>Das Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreichen.
Quelle: http://blog.fefe.de/?ts=a8f02312
(via Mr. Reader)