Abmahnungen wegen selbstgenähter Atemmasken? So schützt ihr euch!

Abmahnungen wegen Atemschutzmasken

Liebe Kollegen, wie wäre es mit Lösungen statt Problemen?

Da warnen Anwälte – formaljuristisch zu Recht – davor, dass Heimarbeiter Atemschutzmasken selbst herstellen und damit gegen das Medizinproduktegesetz (MPG) verstoßen. Abmahnungen und Strafen würden drohen und am besten lasse man sich anwaltlich beraten.

Jetzt traut sich keiner mehr, Masken zu nähen und weiterzugeben. Dabei ist das nicht verboten und die besagten juristischen Bedenken lassen sich auch leicht umgehen:

Designt, näht oder klebt!

Ob aus Kaffeefiltern, Stoff oder Zellulose. Ihr habt keine Rechtsprobleme, solange ihr es nicht als AtemSCHUTZmaske vertreibt. Mundbedeckung, Gesichtsmaske, Mund-Shirt, Nasenstoff – all das geht in Ordnung.

Wenn ihr in der Artikelbeschreibung Covid-19 erwähnt, wäre ein Hinweis geboten, dass die Maske keinen wirksamen Schutz des Trägers darstellt.

Fakt ist gleichwohl, dass die Flugbahn und Verbreitung von Tröpfchen selbst bei einem Taschentuch oder Ellenbogen verschlechtert wird, insofern hat alles, was man beim Husten vor den Mund aufbaut einen gewissen Nutzen.

Häufige Fragen:

Wie darf man sie nennen? Wir halten kreative Bezeichnungen wie z.B. “Schützenkannschicksein” selbst dann für zulässig, wenn sie den Begriff Schutz enthalten, da sie nicht den Eindruck eines offiziellen Medizinproduktes erwecken, solange kein Virenbezug im Namen oder in der Beschreibung entsteht.

Muss man wirklich den Begriff “Schutz” vermeiden? Man kann argumentieren, dass auch eine Textilmaske einen gewissen Schutz bieten. Da der Begriff “Schutzmaske” jedoch für den flüchtigen Verbraucher auf die medizinischen Masken hinweist, würden wir von dem Begriff abraten, wenn man jedes Risiko vermeiden will.

Brauche ich einen Gewerbeschein? Wer Masken im eigenen Namen (also ohne einen Trägerverein) verkauft gerät schnell in die Gewerblichkeit. Das ist zunächst nicht schlimm, führt aber zu weiteren Rechtspflichten. Freiberufler (z.B. Ärzte) könnten gewerbesteuerpflichtig werden, wenn der Maskenumsatz mehr 3% des Umsatzes oder 24.500 EUR ausmacht. Gemeinnützige Vereine können den Maskenverkauf über den Zweckbetrieb abdecken, wenn sie mit den Erlösen den Zweck fördern.

Gibt es ein Problem mit Nähanleitungen? Nein. Anleitungen sind keine Medizinprodukte.

Was ist mit a) Eigenbedarf, b) Abgaben als Spende c) Abgabe an Institutionen?

a) Kein Problem, da kein Inverkehrbringen vorliegt.
b) Auf den Preis kommt es nicht an. Wer Luftballons zur Verhütung verschenkt hat durch die Widmung ein Medizinprodukt geschaffen. Entscheidend ist also, als was die Tücher abgegeben werden.
c) Bei Institutionen oder professionellen Anwendern ist die Gefahr der Irreführung etwas geringer, gleichwohl nicht ausgeschlossen. Auch hier muss erkennbar sein, dass man keine zertifizierte Atemschutzmaske übergibt, sondern selbst genähte Tücher.

Hier findet ihr eine Anleitung, wie ihr euch selbst Atemmasken nähen könnt (Link). Die Jun Rechtsanwälte freuen sich sicherlich über einen Like auf ihrer Seite.

Text: Jun Rechtsanwälte (Link). Artikelbild: Jun Rechtsanwälte

Quelle/