Sigmar Gabriel stolpert ahnungslos durchs Neuland: Bullshit zu Störerhaftung und Strafrecht

„Die Digitale Agenda der Bundesregierung hat hier ja schon aus verschiedenen Perspektiven ihr Fett wegbekommen. Uns erreichte zum Aspekt WLAN-Störerhaftung ein Gastbeitrag von einem Berliner Ministerialen, der aus naheliegenden Gründen ungenannt bleiben möchte.

Die Digitale Agenda der Bundesregierung hat von Presse und Interessenverbänden ein fast ausschließlich negatives Echo erfahren. Eine besonders krasse Fehlleistung hat indes der Herr Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, abgeliefert, als er bei der Präsentation der Agenda erläuterte, warum die Bundesregierung anscheinend nicht vorhat, die Störerhaftung für WLAN-Betreiber konsequent abzuschaffen. Diese Wortmeldung Gabriels – für die er vom CDU-Mann de Maizière sogleich zum Innenminister ehrenhalber ernannt wurde – war aus rechtlicher Sicht völliger Unsinn, garniert mit einer Menge Bingo-verdächtiger Buzzwords. Weil Gabriels Worte so exemplarisch stehen für die Arroganz, mit der sich die Agenda an vielen Stellen über tatsächliche und rechtliche Realitäten hinwegsetzt, möchte ich dieses Detail gern einmal näher beleuchten.“

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UNO wird aufgelöst und durch Waffenlieferungen in Krisengebiete ersetzt

Kindersoldat im Sezessionskrieg

New York (dpo) - Eine Ära geht zu Ende: In einer außerordentlichen Sondersitzung hat die UNO-Generalversammlung heute in New York die sofortige Auflösung der Organisation beschlossen. Der Zusammenschluss aus 193 Staaten sei zuletzt einfach zu ineffizient gewesen. Stattdessen soll nun jedes einzelne Land mit spontanen Waffenlieferungen in Krisengebiete seinen eigenen Beitrag zur Friedenssicherung leisten – unabhängig von anderen Staaten. 

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Hach!

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!

Vorratsdatenspeicherung als Zombie: Der nächste Versuch

Piratenpartei zum IT-Sicherheitsgesetz:

„Man glaubt es kaum: Hier wird versucht, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung doch noch durch die Hintertür einzuführen. Wenn Internetdienste per Telemediengesetz das Recht bekommen sollen, jeden Mausklick der Besucher auf ihren Seiten anlasslos zu tracken und zu speichern, dann ist das nichts anderes als eine Vorratsdatenspeicherung im Internet. Von da aus ist es ein leichtes, die Surfprotokolle der User auch an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste und sogar die Unterhaltungsindustrie herauszugeben. Eine richterliche Anordnung wird nämlich im Entwurf genauso wenig vorgeschrieben wie eine Beschränkung auf schwere Straftaten.“

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