Warum bin ich jetzt überhaupt nicht überrascht?

Abgas-Skandal: Software-Updates für Diesel-Pkw sind angeblich kaum wirksam

Erneut besteht die Deutsche Umwelthilfe auf Hardware-Nachrüstungen für Betrugs-Diesel. Als Beleg führt sie eigene Abgasuntersuchungen an.

Software-Updates für Diesel-Pkw zeigen laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) kaum Wirkung. Bei drei vor und nach dem Update untersuchten Autos von VW habe sich gezeigt, dass bei sommerlichen Temperaturen zwar eine durchschnittliche Verbesserung der Stickoxid (NOx)-Werte um 30 Prozent erreicht wurde. Bei für das Winterhalbjahr typischen Temperaturen seien aber über 20 Prozent mehr NOx gemessen als vor dem Software-Update.

Die DUH hatte in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) einen VW Golf VI Variant 1.6 TDI, einen VW Caddy 2.0 TDI sowie einen VW Sharan 2.0 TDI auf der Straße gemessen. Der Grenzwert für NOx liegt bei Euro-5-Fahrzeugen bei 180 mg/km. Der Golf habe beispielsweise vor dem Update einen NOx-Ausstoß von 964 mg/km aufgewiesen, nach dem Update bei Außentemperaturen von +5 bis +10 °C 602 mg/km, heißt es in einer DUH-Mitteilung.

Zum Vergleich dazu hat die DUH drei Fahrzeuge gemessen, bei denen Hardware auf Harnstoffbasis nachgerüstet wurde. Bei ihnen seien die NOx-Werte unterhalb des Grenzwerts verringert worden. Bei einem BMW X3 xDrive20d wurde gemessen bei Außentemperaturen zwischen +19 und +34 °C der Ausstoß von 900 mg/km auf 171 mg/km verringert. Die DUH meint, dass eine Hardware-Nachrüstung der insgesamt rund 11 Millionen betroffenen Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 die NOx-Abgasemissionen im Sommer wie im Winter um über 80 Prozent reduzieren würde.

Siehe dazu auch:





Tu Felix Austria!

Kennt ihr den schon? Österreich hat Asyl für einen jungen Afghanen abgelehnt. Der hatte vorgebracht, er sei homosexuell und dafür drohe ihm daheim Verfolgung und Tod. Also hat der Sachbearbeiter in der österreichischen Asylbehörde mal geprüft, ob der wirklich schwul ist.

Die Prämisse ist ja schon filmwürdig. Man stellt sich vor, dass man hübsche Frauen vorbeilaufen lässt und dabei seine Hirnwellen misst oder so. Aber nein. Soviel Budget hat die Behörde nicht. Hier sind Zitate aus der Ablehnungsbegründung:

Es wird berichtet, dass Sie öfter Auseinandersetzungen mit anderen Zimmergenossen hatten. Ein Aggressionspotential ist bei Ihnen also vorhanden, das bei Homosexuellen nicht zu erwareten wäre. Freunde hätten Sie nicht sehr viele, stehen in dem Bericht ebenso. Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?
Moment, geht noch weiter!
Dass Sie nicht homosexuelle Jungs geküsst hätten, sogar viele davon, ist absoluter Unsinn (Seite 15). Sie hätten das im Spaß gemacht, behaupten Sie. Hätten Sie das tatsächlich bei einem nicht homosexuellen Jungen gemacht, dann hätten Sie furchtbare Prügel bezogen. Kein Mann lässt sich von einem anderen Mann küssen, wenn er nicht homosexuelle ist. Das ist völlig undenkbar.
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten.
Liebe Homosexuelle, lasst euch das eine Lektion sein. Österreich lässt nur tuntige Schwule rein, am besten Drag Queens!1!!

Quelle: http://blog.fefe.de/?ts=a58ae997

NRW-Innenminister Reul: „Die Kennzeichnungspflicht ist sachlich nicht vernünftig zu begründen“

Roger Rössing • CC BY-SA 3.0 de

Die Identifizierungsmöglichkeit von Polizeibeamten ist seit Jahren ein Thema der Innenpolitik. Nur einige, eher linke Sozialdemokraten sowie eine Mehrheit bei den Grünen sowie Linken und Piraten fordern die Identifizierbarkeit von Polizeibeamten - besonders bei Demonstrationen. Dabei stammt die Forderung von Menschenrechtsorganisationen wie etwa dem Anti-Folterausschuss des Europarats (CPT).

Der Ausschuss fordert seit Jahren, dass es Schutzmaßnahmen geben müsse, um sicherzustellen, dass Beamte, die Masken oder eine sonstige Ausrüstung tragen, welche ihre Identifizierung erschweren können, für ihre Handlungen zur Verantwortung gezogen werden können (z.B. durch eine deutlich sichtbare Nummer auf der Uniform). Der CPT führt alle paar Jahre Inspektionsreisen in den Mitgliedsländern durch und schreibt darüber Berichte, die von den Regierungen veröffentlicht werden können - aber nicht müssen. Deutschland gehört zu den Ländern, die diese Berichte und damit auch die Forderungen der CPT veröffentlichen, verbunden mit einer Beantwortung der Fragen durch die Bunddes- und Landesregierungen.

So "begrüßte" der CPT, dass Berlin als erstes Bundesland im Juni 2008 "Namens- oder Nummernschilder für Polizeibeamte in speziellen Interventionseinheiten, die Masken oder Uniformen tragen, welche ihre Identifizierung erschweren können, eingeführt hat". Lobend erwähnt wurde auch, dass seit dem 1. Januar 2011 alle Berliner Polizeibeamte zum Tragen von Namens- oder Nummernschildern verpflichtet sind. Der Ausschuss ermutigte "die Polizeibehörden der übrigen Bundesländer, diesem Beispiel zu folgen." Das war 2012.

Wer zu spät kommt …

In NRW, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, sollte es trotz langjähriger rot-grüner Landesregierung mit der Einführung der Kennzeichen für Polizeibeamte bis 2016. dauern. Doch da standen die nächsten Landtagswahlen bereits kurz bevor und 2017 kam es zum Regierungswechsel von Rot-Grün zu Schwarz-Gelb. Mit dem Ergebnis, dass die von Rot-Grün wenige Monate zuvor noch schnell eingeführte Kennzeichnung vom neuen CDU-Innenministers Herbert Reul als eine seiner ersten Amtshandlungen wieder abgeschafft wurde.

Reul erklärte dazu: "Die Kennzeichnungspflicht ist sachlich nicht vernünftig zu begründen. Anstatt unsere Polizisten unter Generalverdacht zu stellen, müssen wir als Gesellschaft wieder zu mehr Respekt und Vertrauen für die Polizei kommen. Diese Frauen und Männer sorgen dafür, dass wir in Sicherheit leben können", so Reul weiter. Reul war zuvor über 10 Jahren Mitglied des Europa-Parlaments, also Europa-Poltiker. Ihm dürften die Forderungen des Europarates wohl bekannt sein. Doch der Minister stellt sich dumm.

Prügel-Polizisten scheuen die Verantwortung

Die Mehrheit der Polizeibeamten und ihre Sprecher ihrer Gewerkschaften dankten es ihm. Auf die Einführung der Kennzeichen hatte die Gewerkschaft der Polizei NRW 2016 mit einer Presserklärung reagiert, die die Überschrift trug: "GdP fordert Schmerzensgeld statt Kennzeichnungspflicht." In der Erklärung wurde beklagt, dass "das Verhältnis der rot-grünen Landesregierung zu den Einsatzhundertschaften und den Alarmzügen der Polizei von einer nicht zu verstehenden Misstrauenskultur geprägt" sei.

Trotz der breiten Ablehnung innerhalb der Polizei und bei den Christdemokraten, konnten sich die Menschenrechtsinspektoren des Europarats in ihrem Bericht aus dem Jahr 2017 über die Fortschritte in Deutschland erfreut zeigen.

Mit Schreiben vom 13. Mai 2016 informierten die deutschen Behörden den CPT darüber, dass das Tragen von Kennzeichen für Polizeibeamte in Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thürigen nun vorgeschrieben ist, ausgenommen in bestimmten Fällen (z.B. Fälle, in denen das Tragen von Kennzeichen eine unverhältnismäßige Gefahr darstelle), und das die Mitglieder von geschlossenen Einheiten der Polizei in mehreren Ländern (darunter Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen) und Schleswig-Holstein) eine numerische Kennzeichnung zu tragen. Zum Zeitpunkt des Berichts galt die Verpflichtung in NRW nur bei der Bereitschaftspolizei. Darüber hinaus wird die Einführung solcher Kennzeichen für Mitglieder geschlossener Polizeieinheiten von den Polizeibehörden in Niedersachsen und Thüringen geprüft.

Gegenüber dem CPT vermeldet die CDU-geführte Bundesregierung also etwas als Erfolg, was die Christdemokraten seit Jahren bekämpfen und in Debatten oft diffamieren.

Vermummung schützt vor Verantwortung

In seinem jüngsten Bericht von 2017 verdeutlicht der CPT auch, warum er die Kennzeichnung fordert:

In den letzten Jahren gab es in Deutschland eine Reihe von Fällen, bei denen strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibeamte aufgrund von Vorwürfen übermäßiger Gewaltanwendung oder sonstiger Misshandlungen angeblich deswegen eingestellt werden mussten, da es nicht möglich war, die betreffenden Polizeibeamten namentlich zu identifizieren.

Umdenken bei der GdP?

Erfreulicherweise kommt auch innerhalb der Polizei nun eine Diskussion auf über die Sinnhaftigkeit von Kennzeichnung. Im Landesjournal Sachsen-Anhalt des GdP Zeitschrift "Deutsche Polizei" schrieb Henning Zobel:

Mit der Änderung des § 12 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, nebst neu geschaffener dazugehöriger Verordnung, sind Regelungen getroffen worden, die ein 'Entkommen' aus der Identifizierung nach Fehlverhalten jeglicher Art unmöglich machen. Im Ernst. Eine Kennzeichnung uniformierter Polizeibeamter ist mittlerweile deutschlandweit, im europäischen Raum und schon lange in den Vereinigten Staaten üblich. Dies ist auch überhaupt nicht zu beanstanden. Viele Kolleginnen und Kollegen unserer Landespolizei tragen seit Jahren ein Namensschild. Und das ist auch gut so. Als Vertreter des Staates, gebunden an Gesetze, Verordnungen und dienstliche Vorgaben, gilt es, im täglichen Dienst für den Bürger als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, aber gegebenenfalls auch repressiv gegen ihn vorzugehen. Sollte es in diesen Situationen zu Fehlverhalten durch den oder die handelnden Polizeibeamten kommen, wäre es richtig und wichtig, dass die Identität des Polizeibeamten ermittelt werden kann. Und eigentlich steht uns als "Bürger in Uniform" sogar ein Name zu?!

Darüber erregte sich Michael Haug, Bundesjugendleiter der Deutschen Polizeigewerkschaft, in einer diffamierenden Presseerklärung, in der er dem GdP-Mann klares Bewusstsein absprach. Wir werden ihm nicht den Gefallen erweisen, und diese Diffamierung hier auch noch im Wortlaut wiederholen. Haug schrieb weiter, man sei es ja gewohnt, dass die Gewerkschaft der Polizei "immer wieder skurrile und abenteuerliche Forderungen bundesweit aufstellt". Aber dass in ihrer Zeitschrift "Deutsche Polizei" die Einführung der Kennzeichnungspflicht in Sachsen-Anhalt ausdrücklich begrüßt werde, "irritiert nicht nur uns, sondern auch unsere Kolleginnen und Kollegen". Diese demokratie- und bürgerfreundliche Haltung des GdP-Mannes könne "auf eine geistige Verwirrung zurückgeführt" werden.

Dies zeigt einmal mehr, welcher Geist in der noch immer dem Deutschen Beamten Bund angehörende Truppe um Rainer Wendt herrscht. Rainer Wendt selbst bot 2017 Anlass zu staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen im Zusammenhang möglicherweise ungerechtfertigten Gehaltsbezügen.

Kaum Urteile gegen Prügelpolizisten

Auch beim Deutschen Institut für Menschenrechte sieht man die Notwendigkeit einer Kennzeichnung von Polizeibeamten. Und das nicht erst seit heute. Bereits 2010 startete amnesty international eine Unterschriftenaktion und forderte vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maziere eine "individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten, denn die Aufklärung rechtswidriger Polizeigewalt scheitert oftmals, weil die Täter nicht identifiziert werden können".

Bereits 2012 erklärte auch Beate Rudolf, damals Direktorin des Instituts, in einer Stellungnahme: "So sollte zur Aufarbeitung von Fällen von Polizeigewalt bei der Bundespolizei und allen Länderpolizeien - wie gerade in Berlin beschlossen - eine Kennzeichnungspflicht für alle Beamten eingeführt werden, um eine Identifizierung zu ermöglichen."

In der Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform schrieb Tobias Singelnstein über "Institutionalisierte Handlungsnormen bei den Staatsanwaltschaften im Umgang mit Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizeivollzugsbeamte". Singelnstein belegte mit seiner Ausarbeitung, dass nur höchst selten, in einigen Bundesländern nur in 0,8 Prozent oder 1,2 bis 5 Prozent der Verfahren wegen Polizeigewalt, von den Staatsanwaltschaften überhaupt Anklage gegen die Polizeibeamten erhoben wird. Singelnstein sieht bei den Ermittlungen gegen Polizeibeamte als eines der "besondere Probleme der Beweisführung" die mangelnde Identifizierungsmöglichkeit der Beamten.

Nach Berichten von Richtern und Staatsanwälten kommen hierbei zunächst Probleme bei der Identifizierung der Beschuldigten in Betracht. Insbesondere bei Demonstrationen aber auch bei sonstigen Einsätzen von Bereitschaftseinheiten sind die Handelnden aufgrund der Schutzkleidung und mangels Kennzeichnung im Nachhinein auch bei Gegenüberstellungen kaum zu ermitteln.

Das ist zwar jedem klar, der schon mal einer Einsatzhundertschaft begegnet ist, dennoch muss es scheinbar Menschen wie Herbert Reul noch mal gesagt werden,. Umso schöner, wenn das ein dazu berufener Wissenschaftler macht.

Bleibt zu hoffen, dass von ihrem Amt sichtbar überforderte Politiker wie NRW-Innenminister Herbert Reul statt demokratie-feindliche bayerische Polizeisondergesetze abzuschreiben, einmal einen Blick in die Fachliteratur der NRW-Kriminologen und des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu werfen. Lesen hilft - vielleicht sogar bei Innenministern. (Helmut Lorscheid)

Quelle: https://www.heise.de/tp/features/NRW-Innenminister-Reul-Die-Kennzeichnungspflicht-ist-sachlich-nicht-vernuenftig-zu-begruenden-4135330.html?wt_mc=rss.tp.beitrag.atom