Die Verselbstständigung des „Warnens“ und „Verabscheuens“: Medien als Reflexmaschinen von Vorurteilen

Gesetzeskunst

Wir haben nun endlich das „Gute-Kita-Gesetz“. Die zuständige Ministerin wurde sehr gelobt für den schönen Namen, den sie dem Gesetz gegeben hat. Tatsächlich heißt das Gesetz zwar gar nicht so, sondern „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ vom 19. Dezember 2018 (BGBl 2018 I S. 2696). Und ob das Gesetz gut ist oder für gute Kitas sorgen wird, ist umstritten und muss sich erst noch zeigen. Aber die Performance wurde allgemein als gelungen angesehen. Deshalb haben die Ministerin und ein Ministerkollege auch gleich noch die Initiative „Starke-Familien-Gesetz“ nachgeschoben. Denn eine große deutsche Arbeiter- und Autopartei hat beschlossen, dass ab sofort die skandalöse Kinderarmut zu „bekämpfen“ sei. Nicht in Bangladesh, sondern in Deutschland, wo diese Partei in den vergangenen zwei Jahrzehnten 16 Jahre mitregiert hat.

Nun fragt das eine oder andere Kind sich vielleicht, wem es seine zu bekämpfende Armut zu verdanken hat. Aber das ist eine undankbare Frage im Moment der Freude, da im Starke-Familie-Gesetz unter anderem vorgeschlagen werden soll, den Kinderzuschlag um 13 Euro und das Kindergeld um 10 Euro zu erhöhen. Das wird also für die schwachen Familien ein ganz starker Schluck aus der Pulle der Volkswirtschaft, die im Jahr 2018 ein Bruttoinlandsprodukt von ca. 3.400 Milliarden Euro erwirtschaftet hat, also 40.000 € pro Bundesbürger oder 300.000 € pro Kind bis 14 Jahre.

Das sprachliche Konzept ist jedenfalls auch in der Presse gut aufgenommen worden: Was für eine Bürgernähe! Wie wunderbar einfach erklären die Titel die schwierige Materie! Das Verständnis der Menschen für das Recht leidet ja, wie wir aus zahllosen Recherchen wissen, sehr unter den Namen der Gesetze, die regelmäßig dreigeteilt: In einen umständlichen, oft euphemistischen Langnamen zur Umschreibung des politisch Gewollten („Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Blattlaus“), einen mehr oder weniger skurrilen Kurztitel zur Inspiration der lustigen Glossen zur Juristensprache („Blattlausbekämpfungsverbesserungsgesetz“) und eine Abkürzung desselben („BlaBekVerbG“). Diese Abkürzung wiederum gibt es in zwei Varianten: mit eingestreuten Vokalen, die das Ganze dann als Wort sprechbar machen („BaföG“, „OWiG“), und ohne („PflVersG“). Je nach Humorlage werden aber auch eigentlich unsprechbare Abkürzungen als Wörter gesprochen („BimSchG“ = Bundesimmissionsschutzgesetz), um den verwirrten Geisteszustand der Ministerialbeamten zu entlarven; umgekehrt werden sprechbare buchstabiert („BÄO“ = Bundesärzteordnung).

Die Kraft der neuen Tendenz aus dem BMFSFJ sollte nicht unterschätzt werden. Man darf träumen vom „Pünktliche-Bahn-Gesetz“, „Gute-Besserung-Gesetz“, Schnelle-Truppe-Gesetz“, „Schönes-Alter-Gesetz“ und anderen Wohltaten. Die Wählerzahlen werden durch die Decke gehen.

An dieser Stelle muss noch ein bemerkenswerter Gesetzesvorschlag der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF), Maria Noichl, erwähnt werden. Der Süddeutschen Zeitung sagte sie am 15. Dezember: „Kommunale Kliniken, die öffentliche Gelder bekommen, sollen Abtreibungen verpflichtend anbieten. Zwar können das Ärzte aus Gewissengründen verweigern, aber die Gynäkologen müssen dazu bei ihrer Einstellung befragt werden. Wenn sie das verweigern, müssen sich die Klinken fragen, ob das der richtige Arzt ist.“ Dieses Konzept hätte gewiss auch der Genossin Margot H. aus Wandlitz gut gefallen. Die zuständige Ministerin müsste also nur einen passenden Namen finden. Er ergibt sich unschwer aus dem Grundanliegen der AsF: „Das Kind hat ein Recht darauf, dass die eigene Mutter zu ihm Ja sagt!“ Das ist schön gesagt und konsequent gedacht: Abtreibung als Kinderschutzmaßnahme. Man könnte die Abtreibungspflicht aller Krankenhäuser also demnächst im „Geliebte-Kinder-Gesetz“ regeln.

 

Klima der Angst

Die Fraktionsvorsitzenden einer im Bundestag vertretenen Partei haben in Deutschland ein „Klima der Angst“ wahrgenommen. Dieses Klima sehen sie bestätigt durch einen „feigen Mordanschlag“ auf einen Bundestagsabgeordneten aus Bremen. Die „abscheuliche Gewalttat“ und „feige Bluttat“, von welcher sie sprachen, stellt sich nach Besichtigung der Videoaufzeichnung vom Tathergang nun wohl etwas anders dar als in den ersten Schilderungen des Opfers: „Kantholz“, Tritte gegen den Kopf, Raub; Lebensrettung durch Passanten, die die Mörder in die Flucht schlugen. Da von all dem auf der Aufzeichnung nichts zu sehen war, wurde die Schilderung zur Frucht einer (angeblichen) Sekunden-Bewusstlosigkeit umgewidmet. Der Umstand, dass auf dem Video offenbar (nur) zu sehen ist, dass von drei Personen mit „Mützen oder Kapuzen“ eine das Tatopfer von hinten zu Boden stößt und daraufhin alles drei weglaufen, ändert vorerst nichts daran, dass die Tat der „drei vermummten Täter“ (Tagesschau) bis hinauf zum Bundespräsidenten schon einmal als Menetekel eskalierender politischer Gewalt gegeißelt wird.

Nun ist es gewiss eine strafbare vorsätzliche Körperverletzung, jemand anderem in den Rücken zu springen und ihn zu Boden zu stoßen. Ob es eine „gefährliche“ Körperverletzung (im Sinn von § 224 Abs. 1 Nr. 4 oder Nr. 5 StGB) war, wird sich im Lauf der Ermittlungen herausstellen. Die Behauptung, die Tat sei „offenkundig“ politisch motiviert, „Resultat der Hetze von Politikern und Medien gegen uns“ (Weidel/Gauland am 8. Januar) und „offenbar von Linksterroristen“ begangen worden (Meuthen/Gauland), ist Spekulation und wird nicht schon dadurch zur Wahrheit, dass sie von Politikern und Medien unkritisch und übereilt aufgegriffen wird. Besonders abwegig äußerte sich auch die Bundesvorsitzende der Grünen, Baerbock: „Wer Hass streut, der erntet Hass“. Würde dieser Satz, der dem Opfer einer Gewalttat ein hämisches “selbst schuld!“ nachruft, von AfD-Politikern über einen von Rechtsradikalen verletzten Grünen-Abgeordneten gesagt, dürfte man sich gewiss auf eine wochenlange Entrüstungswoge gefasst machen.

Aber auch sonst herrscht Untergangsstimmung: Die SZ wusste am 9. Januar, dass der Geschädigte „brutal zusammengeschlagen“ wurde und es „die Täter wohl nicht interessierte, ob er überlebt“. Matthias Dobrinski kommentierte, es sei offen, ob „die Täter“ (tatsächlich weiß man noch nicht einmal, ob es sich um eine spontane Exzesstat nur einer Person handelte) eine politische Motivation hatten. Einen Satz später freilich enthüllte der Autor, die Tat zeige, dass sowohl Faschisten wie Autonome die Menschenwürde ihrer Gegner geringschätzten, und: „Es wurde in das Gewaltmonopol des Staates eingegriffen, Hass wurde mit Hass vergolten.“ Auf das „Gewaltmonopol“ kommt man sonst bei Körperverletzungsdelikten in Hinterhöfen nicht unbedingt. Und die Dobrinski-Baerbocksche „Hass“-Analyse entlarvt die Worte über die Unaufgeklärtheit als logikfreie Ausfallversicherung. Die ZEIT meldete noch am 10. Januar auf Seite eins: „Politische Übergriffe in Deutschland nehmen zu“ – eine ebenso kühne wie unbelegte Behauptung. Stimmen, die sich gegen die allgemeinen „Abscheu“-Klagen und das voreilige Kommentieren eines bislang weithin unklaren Geschehens wandten, waren selten (z.B. Berthold Kohler in der FAZ vom 9. Januar).

 

Reflexe

Man hat des öfteren den Eindruck, als sei es den Reflexmaschinen der „Meinung“ nachgerade gleichgültig, was wahr und was unwahr ist: Es geht um „gefühlte“ Wahrheit, und wenn diese sich später als nicht faktenbasiert erweisen sollte, ist es auch egal, da das bedeutungsvolle „Warnen“, „Verabscheuen“ und Beschuldigen sich dann längst verselbständigt hat.

Die Verarbeitungslage zur Tat in Bremen passt zu den vorausgegangenen Aufregungen um Taten in Amberg und Bottrop. Was die Letztere betrifft, zeigte sich der Innenminister von NRW, Reul, in rekordverdächtig kurzer Zeit vollständig informiert über Gründe, Motive und Absichten des Täters, der gezielt Passanten angefahren und (gefährlich) verletzt hatte (in diesem Fall sicher Gefährliche Körperverletzung gem. § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5; vielleicht auch versuchter Mord). Dann wurde bekannt gegeben, dass der Beschuldigte an einer Psychose (Schizophrenie) leide. Seither ist das Maß des von den Pressestellen verbreiteten „Abscheus“ deutlich zurückgegangen. Vielleicht sind jetzt alle sicher, dass es sich um Taten eines „Verrückten“ handelte, die man den von den Rechten geschürten Hass-Intentionen nicht unmittelbar zurechnen und deshalb nicht ohne weiteres ausschlachten kann.

Die Abscheu-Abteilung der AfD hielt sich bei den Bluttaten von Bottrop vornehm zurück. Selbst als die Polizei bestätigte, der Beschuldigte habe in seiner Vernehmung fremdenfeindliche Motive angegeben, sahen sich Meuthen, Weidel und Gauland nicht veranlasst, mit zitternder Hand Aufrufe an die eigene, mitunter bekanntlich etwas ungestüme Parteijugend zu verfassen, sich von der xenophoben Gewalt keinesfalls inspirieren, beflügeln oder bestätigen zu lassen. Aus den tieferen Gefühlsschichten der Bewegung der Besorgten hört man ja sonst nach jeder Gewalttat gegen Fremde, daran könne man einmal mehr sehen, dass der berechtigte Zorn der Bürger sich leider in illegalen Taten entlade, von denen sich die Vogelschiss-Partei selbstverständlich distanziere. Das kennen wir schon: Die Schuld des Opfers an seinem Opfersein gründet sich auf sein Da-Sein. Der ehemalige Fallschirmspringer Möllemann hat das einst am Juden Friedmann exemplifiziert.

Um so verzweifelter erklangen die Schreie der Empörung über die Bluttaten von Amberg. Vier als „Flüchtlinge“ registrierte Jugendliche hatten, stark alkoholisiert, bei zwei Gelegenheiten mutwillig Passanten angegriffen und verletzt. Warum sie dies taten, ist (mir) nicht bekannt. Erstaunlicherweise wurde diese Frage von der Presse bislang noch nicht vollständig aufgeklärt, was aber selbstverständlich niemanden an der Forderung hinderte, Ursachen, Motive und Folgen auf das Entschiedenste zu verabscheuen und zu bekämpfen. In diesem Fall ist das schon deshalb leicht, weil sich die eigentliche Schuld der Täter offenbar aus ihrem schlichten Hier-Sein ergibt: Dass Ausländer Straftaten begehen, die auch für Inländer ähnlichen Zuschnitts typisch sind, reduziert die kriminologische Analyse zuverlässig und abschließend auf die scharfsinnige Feststellung, die Tat hätte nicht geschehen können, wenn der Täter nicht dagewesen wäre.

Herr Bundesminister des Innern, unlängst erst erwacht aus einem Traum, in welchem er als gefühlte Spitze eines gewaltigen Heeres losmarschierte und als abgehängte Nachhut endete, hätte eigentlich gewarnt sein können, verkündete aber vor jeglicher justizieller Aufklärung des Geschehens, nun müsse das „Asylrecht verschärft“ werden. Was diese Worte bedeuten, ist jedem Deutschen seit 40 Jahren bekannt: keinesfalls, dass es irgendeinem Asylbewerber besser, leichter oder schöner gemacht werden soll. Sondern dass der irgendwie illegitimen, irgendwie missbrauchten, auf jeden Fall zerstörerischen und vor allem „überhand nehmenden“ Inanspruchnahme des Asyl-Rechts (oder dem Immigrations-Wunsch der Barbaren vor der Mauer eine „schärfere“, also bessere Grenze zu setzen sei: undurchlässiger.

In Deutschland werden in jedem Jahr vielleicht fünfzigtausend Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) wegen Körperverletzungsdelikten strafrechtlich – sanktioniert, mal mehr, mal weniger. Die Entscheidungen der Justiz sind mal mehr, mal weniger richtig, gerecht, nützlich und hilfreich – wie die anderen Entscheidungen öffentlicher und privater Institutionen auch. Wer in seinem eigenen Leben als Jugendlicher einmal wegen Sachbeschädigung, Diebstahl, Körperverletzung oder Besitz von Betäubungsmitteln verfolgt wurde, oder wessen Kind, Freund, Nachbar oder Neffe dies passierte, wird gewisse Zweifel daran haben, dass ein möglichst gnadenloses Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden das allerbeste Mittel sei, um desorientierte, desintegrierte, enttäuschte Jugendliche auf den Pfad der Empathie und in die Sicherheit einer Ausbildungsstelle als Mechatroniker oder Lehrer zu leiten. Andererseits aber vielleicht auch die Hoffnung oder Erinnerung daran, dass ein Zugriff im Namen des Staates eine heilsame Funktion haben kann.

Seit 70 Jahren wurde in Deutschland, wenn es kommodierte, behauptet, mit der Jugend sei es früher besser gewesen, werde jetzt aber immer schlimmer und müsse unweigerlich in ein Chaos münden, das grundlegende Werte und Gewissheiten des Gemeinwesens zerstöre. In allen Fällen sollten, soweit ich mich erinnere, dem verderblichen Einfluss einer fehlgeleiteten Jugend ein eiserner Riegel und eine harte Hand Einhalt gebieten. Als Dekaden des Untergangs von Kultur, Sicherheit und Heimat sind mir in Erinnerung: die 50er Jahre, als Lederjacken und Afroamerikanismus die abendländische Kultur bedrohten; die 60er Jahre, als die Jugend im Rausch der Beat-Musik (Viervierteltakt mit Beat auf dem zweiten Schlag) den in zwei Weltkriegen errungenen Werten entsagte; die 70er Jahre, als sie sich dem Weltfrieden und dem Ikea-Regal zuwandte; die 80er Jahre, als fast die Neuerfindung des Kapitalismus durch Wahnideen wie Atomausstieg und biologische Landwirtschaft verhindert worden wäre. Ganz zu schweigen von den Verwirrungen der 90er und Nuller Jahre: Internet, Verantwortungslosigkeit, Gewalt! Die Jugend wieder auf dem Weg ins Unglück!

 

Vergleiche mit Vergleichen

Dagegen könnte man einwenden: Seit 70 Jahren hat es in Deutschland keine Population unter 25 Lebensjahren gegeben, die so wertkonservativ, folgsam, karriere-orientiert, gesetzestreu und furchterfüllt war wie die gegenwärtige. Sie fürchtet sich, wie die Analytiker ein ums andere Mal feststellen, kaum noch vor dem großen Bruder, sondern meist nur vor einem Funkloch oder dem Verpassen eines Update. Amberg ist, kriminologisch gesehen, eine ungemein sichere Stadt. Vier stark alkoholisierte jugendliche Personen haben dort trotzdem aus unbekannten Motiven am 30. Dezember 2018 unbeteiligte Menschen angegriffen und verletzt.  Das Geschehen bestand aus zwei zeitlich und situativ getrennten Vorkommnissen. Die Beschuldigten wurden identifiziert und festgenommen: Keine Invasion, kein Aufstand, keine Terrorzelle.

Was, so fragt man sich, könnte es veranlassen, die Tat von Bottrop und die Taten von Amberg in einen Zusammenhang zu bringen, der es auf die Titelseiten der nationalen Tagespresse und in die Nachrichtensendungen schafft? Anders gefragt: Gibt es irgendeinen naheliegenden Hinweis darauf, dass die „vier Täter zwischen 17 und 19“ aus Amberg (man hört: BAK bei 2,6 Promille) aus rassistischen, fremdenfeindlichen, anti-jüdisch-christlichen Motiven gehandelt haben könnten? Oder handelte es sich unter Umständen um „sinn“-freie Taten, wie sie in jeder Woche von sinn-freien Jugendlichen aus Bayern und Schleswig-Holstein zu hunderten begangen werden?

Es ist klar: Die einzige dem Leser, Hörer, Zuschauer dargebotene Verbindung besteht in der Ausländer-Eigenschaft von Tatbeteiligten: In Bottrop die Opfer, in Amberg die Täter. Der Reflex, der an dieser willkürlich zusammengeschalteten Parallelität anknüpft, ist von geradezu atemberaubender Einfalt. Der Innenminister des Freistaats Bayern teilte zum Amberger Sensationsfall mit: „Aktuell (sei) die Abschiebung noch in keinem der Fälle rechtlich möglich. Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um das zu ändern.” Das war’s. Ein „Dankbare-Gäste-Gesetz“ muss her.

Letzter Akt: Ein Bundestags-Abgeordneter der Partei AfD hat kürzlich, als ein schon früher strafrechtlich „auffällig“ gewordener Ausländer vorübergehend wieder einreisen durfte, angemerkt, im Interesse einer wirksamen Abschreckung müsse auch über eine Änderung des Art. 102 Grundgesetz nachgedacht werden. Diese Vorschrift lautet seit 1949: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“. Als man dem Herrn Abgeordneten  Verfassungsfeindlichkeit vorhielt, erläuterte er: Er habe ja gar nicht die Einführung der Todesstrafe angeregt. Denn dazu müsse man ja auch Art. 1 Abs. 1 GG („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) ändern, und das habe er nicht gefordert. Der Herr ist von Beruf Staatsanwalt. Seine Forderung ist von schwer zu überbietender Dummheit, seine Erläuterung von nur schwer zu unterbietender rabulistischen Feigheit. Die AfD-Führung ließ mitteilen, es handle sich um eine Privatmeinung, mit der sie nichts zu tun  habe.

 

Zustände

Die medialen Reflux-Zustände sind besorgniserregend. Alles andere jedenfalls nicht dort, wo es hinfantasiert wird. „Immer weniger Vertrauen in den Rechtsstaat“, melden hämisch Webseiten, die 95 Prozent ihrer Zahlungs- und Überzeugungskraft darauf verwenden, genau dieses Ergebnis zu erzielen. We need Border Security! Deutschland ist unter den zehn reichsten Ländern des Planeten. Der deutsche Rentner muss vom deutschen Rentner gepflegt werden, sagt der Innenminister. Kinder statt Inder! Wer weiß: Vielleicht kommt ja schon bald der Entwurf des „Tolle-Integration-Gesetz“, vorgestellt von Alice + Franziska. Blattvergoldet.

Quelle: https://meedia.de/2019/01/11/die-verselbststaendigung-des-warnens-und-verabscheuens-medien-als-reflexmaschinen-von-vorurteilen/

(via Mr. Reader)