In München bebte am 9. Dezember zwar nicht die Erde, aber immerhin die Medienwelt: Beate Zschäpe ließ ihre Anwälte sagen, was nach ihrer Ansicht zu sagen war.
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In München bebte am 9. Dezember zwar nicht die Erde, aber immerhin die Medienwelt: Beate Zschäpe ließ ihre Anwälte sagen, was nach ihrer Ansicht zu sagen war.
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Die den ZDF-Satirikern einstweilen verbotene Äußerung,
Dr. Joffe sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung "Die Anstalt" vom 2014 im ZDF genannt wurden,
wurde nunmehr vom Landgericht Hamburg wieder erlaubt. In dem Beitrag waren durch ein Schaubild und Texte Josef Joffes Verbindungen zu atlantischen Organisationen thematisiert worden. Hernach unkten die Satiriker, Joffes zahlreiche Verpflichtungen seien der Grund, warum die ZEIT nur einmal wöchentlich erscheine.
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Das Recht lebt von klaren Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten. Wer nichts Strafbares tut, den darf die Justiz nicht verfolgen. Im Fall Edathy wurde diese Regel missachtet
Einspruch eines Bundesrichters