Das wusste WIRED schon 2003.
Wiesbaden (dpo) - Deutschland droht ein rabenschwarzes Jahr – zumindest, wenn man dem Statistischen Bundesamt Glauben schenkt: Laut einer Hochrechnung der Behörde könnte 2015 als das versoffenste und unproduktivste Jahr in die Geschichte eingehen und die deutsche Wirtschaft Milliarden kosten. Das gehe aus den vorliegenden Daten zum bisherigen Jahresverlauf deutlich hervor.
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Das kleine Te Deum von Marc-Antoine Charpentier
„Für vorhandene Briefmarkenbestände, die bis zum Portowechsel nicht aufgebraucht werden, können entsprechende Ergänzungsmarken in den Filialen oder online unter www.efiliale.de erworben werden. Somit können alle Briefmarken auch weiterhin verwendet werden, ein Umtausch ist nicht erforderlich.“
Wie teuer sind eigentlich die Ergänzungsmarken für den Kompaktbrief? Ist der Verkauf dieser Ergänzungsmarken limitiert?
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Update 31.12.2014: Mit der „Todesliste“ am Thema vorbei
„Doch kein Mensch redet in Deutschland darüber, dass Listen wie die JPEL zwar rechtlich zulässig sind – aber ihr Zustandekommen in Teilen äußerst fragwürdig war und bleibt. Auch in dem Spiegel-Bericht, der am vergangenen Wochenende die jüngste Debatte auslöste, wird ein ganz großes Manko eher nebenbei recht spät im Text erwähnt:
Zu den wohl umstrittensten Entscheidungen der Nato in Afghanistan zählt die Ausweitung der Operationen auf Drogenhändler. (…) Im Oktober 2008 trafen die Verteidigungsminister der Nato laut dem NSA-Dokument eine folgenschwere Entscheidung: Drogennetzwerke seien künftig “legitime Ziele” der Isaf-Truppen. “Drogenhändler wurden zum ersten Mal in die JPEL-Liste aufgenommen”, heißt es in dem Bericht. (…)
Anfang 2009 erließ der damalige Nato-Oberbefehlshaber Craddock eine Order, wonach die Strategie der zielgerichteten Tötungen von Taliban-Kadern auf Drogenproduzenten ausgeweitet werde. Das führte zu heftigen Diskussionen innerhalb der Nato. Der deutsche Nato-General Egon Ramms erklärte den Vorstoß für “illegal”, er verletze internationales Recht.
Und da liegt der Knackpunkt. Die Anwendung tödlicher Gewalt gegen Mitglieder organisierter bewaffneter Gruppen als Gegner ist nach dem Völkerstrafrecht legitim; die Anwendung gleicher Gewalt gegen bloße Kriminelle ist es nicht. Zumal den deutschen Soldaten das Vorgehen gegen die Drogenkriminalität ausdrücklich eben nicht ins Mandat geschrieben wurde. Was zu der Frage führt, die leider von den Kollegen mit Zugang zu diesen Listen nicht beantwortet wird: Haben die Deutschen auch Personen für die JPEL identifiziert, die gerade nicht den Taliban zugerechnet werden konnten, wohl aber der Drogenkriminalität?“