Zum Muttertag: Dem Führer ein Kind schenken

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„Der Muttertag steht in einer frauenfeindlichen, ja mörderischen Tradition: Er war ein Feiertag im NS-Männerstaat. Das Mutterkreuz diente der Selektion unerwünschter Familien.“

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Von Heidrun Holzbach-Linsenmaier

Schenken Sie Ihrer Mutter auch Blumen zum Muttertag? Natürlich, ist doch ein uralter Brauch. Irrtum. Den Muttertag kennt man in Deutschland erst seit 1923, dank dem Verband Deutscher Blumengeschäftsinhaber. Er hatte die Idee aus Amerika importiert, wo man seit 1914 den Mother’s Day als Staatsfeiertag beging. So richtig zu Ehren kam der Muttertag in Deutschland allerdings erst zur Zeit der Hitler-Diktatur. Seit dem Kriegsjahr 1939 wurde er mit der Verleihung von „Mutterkreuzen“ an brave deutsche Mütter gekrönt, deren Söhne den Heldentod für das Terrorregime sterben und deren Töchter sich ebenso in der „Geburtenschlacht“ wie im Bombenhagel bewähren durften.

In der Weimarer Republik begann der Werbefeldzug der Blumenhändler für den deutschen Muttertag erste Blüten zu treiben. Ein „zu starkes Hervortreten der Blumengeschäftsinhaber“, darüber war sich ihr Verband im klaren gewesen, würde der Muttertagsidee „nicht zum Vorteil“ gereichen. Deshalb hatte er nach „irgendeiner gemeinnützigen Gesellschaft“ gesucht, mit der sich die Idee von „neutraler Stelle“ aus verbreiten ließ. Diese fand sich in der Arbeitsgemeinschaft für Volksgesundung, einer 1919 gegründeten Vereinigung, die sich „volkserzieherisch im Sinne geistiger Erneuerung und körperlicher Ertüchtigung unter besonderer Berücksichtigung bevölkerungspolitischer Bestrebungen“ betätigte. Ihr gehörten Vertreter staatlicher Behörden, der Kirchen und freien Wohlfahrtsverbände an.

Die treibende Kraft in der Arbeitsgemeinschaft für Volksgesundheit, Geschäftsführer Hans Harmsen, war gleichzeitig auch als Mitglied des Centralausschusses der Inneren Mission, Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Evangelischen Krankenanstalten und als Vorsitzender der von ihm initiierten Evangelischen Fachkonferenz für Eugenik tätig. Harmsen sah im Muttertag eine „überaus günstige Möglichkeit“, die Ziele des Verbandes auch jenen Kreisen näherzubringen, die bisher dafür nicht zugänglich waren. Dabei ging es nicht nur um erhöhte Kinderproduktion der Deutschen, sondern auch darum, „die Gesamtheit des Volkes von schädlichen Erbmassen“ zu befreien. So sollte die Kinderzahl in den „erbbiologisch hochstehenden, sozial leistungsfähigen Schichten“ auch deshalb besonders groß sein, um den Kinderreichtum der „untüchtigen, minderwertigen Bevölkerungsgruppen“ auszugleichen.

Die Propaganda für den Muttertag war mit einer klaren Definition der Frauenrolle verbunden. Der „wahre Frauenberuf“ bestehe darin, „an der Seite des Mannes Priesterin an seinem Herde und Mutter seiner Kinderschar“ zu sein, proklamierte die Arbeitsgemeinschaft in einer Denkschrift von 1927. Gleichzeitig agitierte sie heftig gegen Abtreibung und sexuelle Freizügigkeit. Gerade in den Jahren von 1929 bis 1932, als die Bewegung gegen den Paragraphen 218 ihren Höhepunkt erreichte, wurde die Muttertagspropaganda intensiviert.

Außerdem warben neben der Arbeitsgemeinschaft weiterhin die Blumengeschäfte für den scheinbar unpolitischen Muttertag. Die Zusammenarbeit von Blumengeschäften und Bevölkerungspolitikern war ebenso unauffällig wie effektiv: Die Arbeitsgemeinschaft kaschierte das kommerzielle Interesse der Blumenhändler, und diese wiederum verdeckten das ideologische Anliegen der Arbeitsgemeinschaft. Der Muttertag begann, sich als Tradition im öffentlichen Bewußtsein festzusetzen, und der Blumenverkauf florierte.

Kaum waren die Nazis an der Macht, da bestimmten sie auch schon den zweiten Maisonntag zum „Ehrentag der deutschen Mutter“. Er wird Bestandteil des nationalsozialistischen Feierkalenders, zu dem auch der „Geburtstag des Führers“ oder der „Tag der Machtergreifung“ gehören. Jetzt werden im ganzen Land Muttertagsfeiern veranstaltet, auch an den Schulen, die aus diesem Anlaß von Nazi-Dichtern verfaßte Weihespiele, Sprechchöre und Szenen aufführen lassen. In den Textvorlagen für Muttertagsfeiern von 1934 wird die künftige rigorose Rollentrennung zwischen Frau und Mann deutlich.

Was sich in der Weimarer Republik schon entfaltete, wird nun noch sakral überhöht. Da sollen Mädchen und Jungen der „Heldin des Tages, der deutschen Mutter, den Schwur der Jugend“ darbringen. Die Jungen versprechen, die „Erde fruchtbar zu halten“ und das „Mutterland zu schützen“. Die Mädchen erklären, „unsere Kräfte ruhen in der Stille, in unserem Blute warm und tief“. In einer anderen Szene heißt es: „Der Jüngling strebt nach Taten – und nach Liebe. Das Mädchen strebt halb ahnungsvoll, halb bewußt – nun selber nach dem Mütterlichen. Es schließt sich dem Mann an und wird selber Mutter.“

Hitler selber erläuterte die Aufgabe der Frauen im Nazi-Männerstaat immer wieder, so 1934 vor der „Reichsfrauenschaft“: „Das Wort von der Frauenemanzipation ist nur ein vom jüdischen Intellekt erfundenes Wort... Wir empfinden es nicht als richtig, wenn das Weib in die Welt des Mannes, in sein Hauptgebiet eindringt, sondern wir empfinden es als natürlich, wenn diese beiden Welten geschieden bleiben... Was der Mann einsetzt an Heldenmut auf dem Schlachtfeld, setzt die Frau ein in ewig geduldiger Hingabe, in ewig geduldigem Leiden und Ertragen. Jedes Kind, das sie zur Welt bringt, ist eine Schlacht, die sie besteht für Sein oder Nichtsein ihres Volkes, und beide müssen sich deshalb auch gegenseitig schätzen und achten, wenn sie sehen, daß jeder Teil die Aufgabe vollbringt, die ihm Natur und Vorsehung zugewiesen hat.“

Den Frauen wurde, psychologisch geschickt, scheinbar eine ehrenvolle, ja gleichwertige Rolle zugesprochen, die sie, „biologisch“ vorbestimmt, eben nur in einer vollkommen von der Männerwelt getrennten Sphäre spielen sollten. Ja, unterschwellig suggerierte Hitler sogar, Frauen seien eigentlich die besseren Menschen, weil sie sich beständig aufzuopfern hätten, während das Männeropfer nur im Krieg verlangt würde. So beschrieb auch die BDM-Führung das weibliche Leitbild: „Diese Frauen streben nicht nach Posten und Stellungen, sie beanspruchen keine ‚Rechte‘ außer dem des Dienendürfens und dem Recht, Pflichten auferlegt zu bekommen.“

Joseph Goebbels erklärte 1933 öffentlich: „Die nationalsozialistische Bewegung hält als einzige Partei die Frau aus der unmittelbaren Tagespolitik fern... Nicht, weil wir in der Frau etwas Minderwertiges, sondern weil wir in ihr und ihrer Mission etwas Anderwertiges sehen... Dinge, die dem Mann gehören, müssen auch dem Mann bleiben. Dazu gehört die Politik und die Wehr.“

Die verlogene Propaganda für eine angeblich moderne, tatsächlich aber reaktionäre Frauenpolitik war um so wirkungsvoller, als die klassische Rollenverteilung für einen erheblichen Teil der Bevölkerung, insbesondere den bürgerlichen Mittelstand, Lebensrealität war und diese Verhältnisse nicht nur positiv bestätigt, sondern geradezu verklärt wurden. Wie berechnend die frauenpolitische Propaganda war, enthüllte die einzige hochrangige NS-Politikerin, „Reichsfrauenführerin“ Gertrud Scholtz-Klink, 1981 bei einem Gespräch mit der amerikanischen Historikerin Claudia Koonz: „Ihr jungen Frauen meint doch, ihr könnt den normalen Hausfrauen erzählen, sie hätten ihr Leben vergeudet... Laßt euch eins von mir sagen: Ihr müßt dort ansetzen, wo ihr Leben stattfindet – sie in ihren Entscheidungen bestärken, ihre Leistungen loben. In Küche und Kinderzimmer anfangen. Das haben wir getan.“

Lob und Ehre allein reichten allerdings nicht aus, um die erwerbstätigen Frauen – immerhin ein Drittel der berufstätigen Bevölkerung – wieder an den Herd zu bringen und zur erhöhten Kinderproduktion zu veranlassen. Doch die Nazis wollten gerade in den ersten Jahren ihrer Herrschaft unbedingt die weibliche Berufstätigkeit zurückdrängen, hatten sie doch mit ihren Kampagnen gegen die sogenannten Doppelverdiener ihren Wählern versprochen, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, ein Sündenbockrezept, das auch heute noch gerne von konservativen Politikern propagiert wird.

Allerdings mußten die Nazis schnell erfahren, daß die simple Formel volkswirtschaftlich nicht aufgeht. Ein gelernter Maurer kann nicht einfach die Näherin in einer Textilfabrik ersetzen. Zunächst aber versuchten die Nazis mit wirtschaftlichen Anreizen und staatlichen Sanktionen, Frauen vom Arbeitsmarkt abzudrängen oder wenigstens in Berufsfelder zu dirigieren, die gemäß der „weiblichen Wesensart“ im hauswirtschaftlichen, pflegerischen, auf jeden Fall aber im „dienenden“ Bereich lagen:

  • Ein Gesetz vom 30. Juni 1933 schrieb die Entlassung verheirateter Beamtinnen vor, wenn das Einkommen des Mannes zum Lebensunterhalt ausreichte. Es ermöglichte außerdem, Frauen in niedrigere Besoldungsstufen einzureihen und wegen „dienstlicher Bedürfnisse“ Beamtinnen von leitenden Stellen zu entfernen. Was auch geschah: Allein im vormals sozialdemokratisch regierten Preußen ging von 1933 bis 1939 die Zahl der Direktorinnen an höheren Mädchenschulen um zwei Drittel zurück!

  • Die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung ordnete im August 1933 an, bei Neueinstellungen Männer vorzuziehen, auch um die „immer zäher und unverblümter auftretenden Ansprüche der Frauenemanzipation zurückzudrängen“.

  • Seit Sommer 1933 wurde heiratswilligen Paaren „deutscher Abstammung“ mit „politisch einwandfreier Haltung“ sowie „körperlicher und erblicher Gesundheit“ ein zinsloses Darlehen bis zu tausend Mark gewährt, sofern die künftige Ehefrau ihre Berufstätigkeit aufgab. Für jedes Kind, das in der Ehe geboren wurde, brauchte ein Viertel der Summe nicht mehr zurückgezahlt werden.

  • Reichsinnenminister Wilhelm Frick verfügte im Dezember 1933, die Zahl der Studienanfängerinnen pro Jahr auf zehn Prozent aller neu immatrikulierten Studenten zu begrenzen. Von den 10 000 Abiturientinnen des Jahres 1934 konnten nur 1500 ein Studium aufnehmen. Die Gesamtzahl der Studentinnen sank bis 1939 auf unter 6000 – weniger als ein Drittel des Standes von 1932!

  • Mit einer neuen Zulassungsordnung für Kassenärzte wurde seit 1934 verheirateten Ärztinnen, deren Männer „genügend“ verdienten, die Zulassung entzogen. Bei der Zulassungsbewilligung hatten Frauen grundsätzlich hinter Männern zurückzustehen. Die Krankenhäuser wurden von den Behörden angewiesen, keine weiblichen Ärzte einzustellen. Offen standen ihnen dagegen Posten in Alters- und Pflegeheimen.

  • Seit 1935 mußte der Stundenplan jeder Mädchenklasse in den höheren Schulen zwei Stunden Handarbeit in der Woche enthalten; dafür mußten eine Stunde Englisch und eine Stunde Mathematik ausfallen.

  • Im August 1936 verfügte Hitler, „daß Frauen weder Richter noch Anwalt werden sollen. Juristinnen können deshalb im Staatsdienst nur noch in der Verwaltung verwandt werden.“

Von dieser gelungenen Zurückdrängung der Frauen aus gehobenen Positionen profitierten Männer; nur fiel das Ergebnis arbeitsmarktpolitisch nicht sonderlich ins Gewicht, weil Frauen in solchen Stellungen gesamtwirtschaftlich noch eine absolute Minderheit darstellten. Das große Heer der berufstätigen Frauen machten Arbeiterinnen, mithelfende Familienangehörige sowie kleine Angestellte aus, die finanziell weitgehend auf das „Doppelverdienertum“ angewiesen waren.

Das Regime sah sich aber ohnehin gezwungen, bei der Berufstätigkeit von Frauen nach wenigen Jahren umzudisponieren. Die Konjunktur, angekurbelt durch die staatliche Rüstungspolitik, verlangte nach Arbeitskräften, und die Unternehmen bevorzugten billigere Beschäftigte – Arbeiterinnen erhielten nur siebzig Prozent des Männerlohns. Deshalb wurden im Oktober 1937 auch die Bestimmungen für das Ehestandsdarlehen geändert: Die angehende Ehefrau brauchte ihre Berufstätigkeit nicht mehr aufzugeben.

Im Krieg mußten Frauen zwangsläufig mehr und mehr Männer im Arbeitsleben ersetzen. Hitler fiel es freilich schwer, die frauenpolitischen Ziele den kriegsbedingten Notwendigkeiten unterzuordnen. So lehnte er noch 1944, als bereits mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen Frauen waren, einen Vorschlag der Deutschen Arbeitsfront ab, die Frauenlöhne zu erhöhen, um die Arbeitsleistung zu verbessern: „Wollte man die Löhne der Frauen denen der Männer gleichstellen, käme man in einen völligen Gegensatz zum nationalsozialistischen Prinzip der Aufrechterhaltung der Volksgemeinschaft“, erklärte er bei einer Besprechung im Führerhauptquartier.

Der Krieg zwang die Nazi-Führungsspitze aber auch, gerade den Bereich in breitem Umfang wieder Frauen zu öffnen, den sie am konsequentesten beschnitten hatte: die Universitäten und die akademischen Berufe. Wie es in einem Vermerk der Reichskanzlei vom 2. Januar 1943 hieß, sollten „wenigstens Frauen“ die wissenschaftlichen Aufgaben wahrnehmen, „bis männlicher Nachwuchs wieder in ausreichendem Maße vorhanden“ sei.

Die spätere Bundesgesundheitsministerin Elisabeth Schwarzhaupt (CDU), der von den Nazis auf Grund ihres Geschlechts die Ausübung eines Richteramtes zunächst verwehrt worden war, berichtet: „Als der Krieg ausgebrochen war, holte man uns plötzlich wieder und bot uns an, wenigstens im Vormundschaftswesen und in den Grundbuchämtern als Richter zu fungieren, aber nur im Angestelltenverhältnis, also mit der Sicherheit, daß wir wieder kündbar waren, wenn Männer wieder für diese Ämter zur Verfügung stehen würden. Wir dienten nur als Lückenbüßer.“

Diese aus der Not geborene Entwicklung wurde keineswegs immer von den Parteifunktionären mitgetragen. Drastisch bekundete dies der Münchner Gauleiter Paul Giesler im Januar 1943 vor Studentinnen. Anstelle des Studiums, so forderte er, sollten sie „lieber dem Führer ein Kind schenken“, am besten in jedem Universitätsjahr ein „Zeugnis in Form eines Sohnes“ (!) vorlegen, und „wenn einige Mädels nicht hübsch genug sind, einen Freund zu finden, würde ich gern jeder einen von meinen Adjudanten zuweisen, und ich kann ihr ein erfreuliches Ergebnis versprechen“.

Von Anfang an zielte die restriktive Frauenpolitik des NS-Regimes nicht nur darauf ab, männliche Vorherrschaft zu zementieren, sondern sie sollte mehr noch für „erbgesunden Nachwuchs“ sorgen, um das „Überleben“ der „Herrenrasse“ zu sichern. Weibliche Berufstätigkeit wurde, wenn notwendig, in Kauf genommen, auf jeden Fall aber im Interesse des nationalsozialistischen Männerstaates instrumentalisiert. Das von den Nazis erlassene Mutterschutzgesetz hatte wiederum nur den Sinn, „arischen Nachwuchs“ zu schützen, während „rassisch unerwünschte“ Mütter und Kinder auf grauenhafte Weise vernichtet wurden.

Der Krieg machte die „rassereine“ Nachwuchsproduktion noch wichtiger. In diesem Zusammenhang ist auch die „Stiftung des Ehrenkreuzes der deutschen Mutter“ zu sehen, die Hitler Weihnachten 1938 dem deutschen Volk verkünden ließ.

Das Mutterkreuz, das erstmalig am Muttertag 1939 verliehen wurde, gab es in drei Stufen: in Bronze ab vier, in Silber ab sechs und in Gold ab acht Kindern. Allerdings reichte Kinderreichtum allein keineswegs aus, um als „deutsche Mutter“ geehrt zu werden. Erste und wichtigste Voraussetzung, um dafür von den Nazis „ausgelesen“ zu werden, war die „Deutschblütigkeit“. Wie man einem „Merkblatt für die Auslese“, das 1939 von der NS-Parteikanzlei für Verwaltungen und Parteistellen herausgegeben wurde, entnehmen kann, durfte die Mutter nicht „unwürdig“ sein und nicht aus „erbkranken“ und „asozialen“ Familien stammen. Als unwürdig wurden Frauen eingestuft, die schon einmal wegen Abtreibung bestraft worden waren. Als Erbkrankheiten galten den Nazis „Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressives Syndrom, Veitstanz, Epilepsie, Blindheit, Taubheit, Stummheit, schwerer Alkoholismus, auffallende körperliche Mißbildungen sowie gefährliche moralische Kriminalität“.

Ebenso unsäglich wie die eugenische Indikation war die Kategorie asozial. Sie war der häufigste Ablehnungsgrund. Die Mutter einer „asozialen Großfamilie“ – so der Nazi-Begriff – sollte nicht geehrt werden, weil ihr Nachwuchs im Sinne der „Aufartung des deutschen Volkes“ unerwünscht war, ja diese kinderreiche Familie stellte angeblich eine „ungeheure Gefahr und Bedrohung unseres Volkes“ dar. Als asozial galten zum Beispiel „Landesverräter, Rassenschänder, Arbeitsscheue, sexuell Hemmungslose, gewohnheitsmäßige Schmarotzer, Prostituierte, Süchtige“ und wiederum wegen Abtreibung Vorbestrafte.

Eine Mutter war laut Merkblatt schon als asozial einzustufen, wenn „Angehörige Trinker sind oder durch unsittlichen Lebenswandel“ auffallen. Auch Mütter mit Familien, die sich „unwirtschaftlich und hemmungslos“ aufführten oder nicht in der Lage waren, „Kinder zu brauchbaren Volksgenossen zu erziehen“, fielen unter „asozial“ und waren ergo nicht mutterkreuzwürdig. Auffällig ist, daß nicht nur die Frau, sondern ihre gesamte Familie beurteilt wird. Die Nazis machten die Mutter für angebliche Fehlleistungen ihrer Angehörigen haftbar und verweigerten ihr dann die Anerkennung für ihren Einsatz in der „Geburtenschlacht“.

Beantragt wurde das Mutterkreuz meist von der Ortsgruppenleitung. Sie erhielt ihre Informationen im perfekt organisierten Nazi-Spitzelsystem von den Blockwarten oder Zellenleitern, die jede und jeden in ihren Wohnblocks oder Häuserzeilen kannten. Diese hatten Order, ein Antragsformular zu überreichen, wenn das vierte Kind in der Wiege lag, womit von vornherein ausgeschlossen war, daß eine jüdische Frau das Mutterkreuz beantragte. Zur Beurteilung des Antrags wurden außerdem Fürsorgestellen, Polizei, Gesundheitsämter sowie die verschiedensten NS-Stellen herangezogen. Staat und Partei beleuchteten die Mutter, bevor sie ihr Kreuz bekam, von allen Seiten. Da wurde etwa die Ablehnung mit einer Stellungnahme der Hamburger Sozialverwaltung begründet, wonach es sich bei der Mutter um eine Frau „von zigeunerhaftem Aussehen“ handle. „Sie läuft in abgelegten Männerhosen herum mit halblangen Haaren. Schlampig.“

Da Millionen deutscher Frauen das „Ehrenkreuz“ erhielten – auch die Seniorinnen –, entstand für jene abgelehnten Mütter, deren Familien dem Regime nicht kritisch gegenüberstanden, erheblicher sozialpsychologischer Druck. Irmgard Weyrather hat in ihrer quellenmäßig gut belegten Untersuchung „Muttertag und Mutterkreuz. Der Kult um die deutsche Mutter’ im Nationalsozialismus“ (Frankfurt a.M. 1993) plastische Beispiele für die durchaus beabsichtigte Wirkung des „Aussortierens“ genannt, so den einer 79jährigen Frau, deren Enkel alle in der Hitlerjugend waren. Sie schrieb an Hitler: „Mein Führer, ich bin nun so unglücklich, daß ich als alte Frau vor meinen Enkelkindern, die immer fragen, warum hat die Oma nicht das Kreuz bekommen, daß ich die Augen niederschlagen muß.“

Die ebenso lächerlichen wie menschenverachtenden Kriterien für das Mutterkreuz – in der Bevölkerung treffend „Kaninchenorden“ genannt – prägten eine, wenn nicht mehrere Frauengenerationen: Hinter der verheißungsvollen Mutter-Ehrungskampagne lauerte stets die Gefahr, von der propagierten, aber gegen jede Frau im Einzelfall auch noch vom untersten Parteifunktionär auslegbaren Anforderungsnorm der „guten deutschen Mutter“ abzuweichen. „Unwürdig“ oder „asozial“ wollte keine Frau sein.

Dennoch wären durch die Verweigerung des Mutterkreuzes für die betroffenen Mütter und ihre Familien keine lebensgefährlichen Situationen heraufbeschworen worden, wenn die Kehrseite der „Auslese“ nicht „Ausmerze“ geheißen hätte. Der enorme bürokratische Aufwand, der mit dem Mutterkreuz bis zum Ende des Krieges getrieben wurde, hatte eben nicht nur den Sinn, die „gute“ deutsche Mutter zu ehren, sondern die „schlechte“ samt ihren Kindern in einer Datenkartei zu erfassen und sie „auszumerzen“ oder „unschädlich“ zu machen.

Die abgelehnten Mutterkreuzanträge wanderten in die „Erbkarteien“ der Gesundheitsämter, von denen Zwangssterilisation, Deportation und Mord bürokratisch vorbereitet wurden. Nach vorsichtigen Schätzungen wurden zwischen 1934 und 1945 etwa 320 000 Menschen, fast alle gegen ihren Willen, sterilisiert und mindestens 100 000 als „nutzlose“ Esser umgebracht, darunter Mütter oder ihre Kinder, die dank des Mutterkreuzes in die mörderischen Nazi-Mühlen geraten waren.

Die unterschwellige Angst, aus irgendeinem Grund „aussortiert“ zu werden, erhöhte die Anpassungsbereitschaft der Frauen um so mehr, als sie im „Dritten Reich“ ihr Ansehen fast nur durch ein Übersoll als „pflichtbewußte deutsche Mutter“ erwerben konnten.

Die Mehrheit der deutschen Frauen stellte die rigide Mütterideologie, mit der sie zwölf Jahre lang indoktriniert worden war, zumindest im Westen auch nach dem Krieg nicht in Frage, noch mischte sie sich in die Politik ein, ganz wie es die Nazis beabsichtigt hatten. Der nationalsozialistische Männerstaat, der die gerade erst begonnene Frauenemanzipation abrupt gestoppt hatte, wirkte im restaurativen Nachkriegsklima unterschwellig weiter.