Sacha Lobo: WIE MAN NICHT FÜR DIE VORRATSDATENSPEICHERUNG ARGUMENTIERT

Der Parteikonvent der SPD hat sich mit 56% der Delegiertenstimmen für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Überraschend wenig, weil natürlich nicht zufällig “Gerüchte” aufgetaucht sind, Gabriel habe mit Rücktritt im Falle der Ablehnung der VDS gedroht. Vielmehr gehört so ein “Durchsickern” zum klassischen Instrumentarium medialer Machtpolitik. Allein durch die Erwähnung steigt der Druck auf die Abstimmenden enorm. Und dann ist kaum mehr als die Hälfte für Gabriel? Vor diesem Hintergrund sind 56% nicht nur ein netzpolitischer, sondern auch ein parteipolitischer Schuss ins Knie. Inhaltlich ist meiner Meinung nach die SPD damit auf einem beschämend falschen Weg.

Aber es ist und bleibt eine absolut legitime Meinung, für die Vorratsdatenspeicherung zu sein. Eine mir nicht nachvollziehbare, rational schwer begründbare Meinung, aber ich habe auch nie verstanden, dass Leute ernsthaft College Rock hören, und damit müssen jetzt alle Beteiligten in einer Demokratie irgendwie zurechtkommen. Am Samstag, den 20. Juni 2015 allerdings hat der SPD-Innenminister von Baden-Württemberg, Reinhold Gall, im Kontext des Konvents auf Twitter(und Facebook) erklärt, auf welche Weise er für die Vorratsdatenspeicherung ist:

 

Screenshot_reinhold_gall_tweet

 

Größere Teile der Netzöffentlichkeit reagierten empört. Das geschieht zwar einigermaßen oft und manchmal besinnungslos – in diesem Fall aber liegt die Sache anders. Das mit Abstand Beste an diesem Tweet ist nämlich der Kommafehler. Alles drum herum ist schlimm:

Dieser Tweet des SPD-Innenministers Reinhold Gall ist in wirklich jedem einzelnen Wort eine Katastrophe. Buchstäblich mit jedem einzelnen Wort.

“SPD-Innenminister” taugt ja spätestens seit Otto Schily als veritables Schimpfwort. Kein Zufall, dass ausgerechnet der realitätsaverse Law-and-Order-Egomane Schily vom SPIEGEL beschuldigt wird, sich aufs Allerekligste an den mörderischen Diktator Kasachstans heranzuwanzen. Oder vielmehr: bezahlt heranzuwanzen. Auch SPD-Innenminister (wann das Wort wohl eine justiziable Beleidigung wird?) Reinhold Gall gehört zur postschilyschen Scharfmacherfraktion der SPD, die bezeichnenderweise allesamt bei “Law and Order” das wichtigste Gesetz – das Grundgesetz – schlicht ausklammern. Ihre Existenz liegt begründet in der meiner Meinung nach falschen und schlechten Überzeugung der SPD, man müsse für die innere Sicherheit einen “harten Hund” politisch inszenieren. Ausdrücklich, um dort der CDU keinen Raum zu lassen. Witzig eigentlich, diese absurde Strategie der Bekämpfung durch Nachahmung, deren Vollendung darin bestünde, die SPD einfach in CDU umzubenennen und ihr Programm zu übernehmen. Perfekt! Kein Raum mehr für die Konkurrenz! Und vielleicht kann man so auch Angela Merkel als Kandidatin abwerben, das größte Problem Gabriels für die Wahl 2017 wäre gelöst!

Das wäre allein schon schlimm genug, weil die durchaus vorhandene, sozialliberale Seite der SPD damit zerschossen wird. Noch schlimmer ist aber, dass die Scharfmacher, die Überwacher, die Salonsherrifs der SPD (wie auch die anderer Parteien) selten mit redlichen Argumenten für ihre Positionen werben. Sondern mit populistischem, faktisch falschem, dumpfem Dreck, der die allerfalschesten Teile der Bevölkerung politisch anspricht. Der Tweet von Reinhold Gall kann exakt so als Plakat bei der nächsten PEGIDA-Demo ausgedruckt werden: Jedes Wort ein Volltrolltreffer. Und deshalb folgt hier die Wort-für-Wort-Analyse, die dieses Machwerk und sein Urheber verdienen, das jeweils analysierte Wort habe ich gefettet:

Ich verzichte gerne auf vermeintliche Freiheitsrechte wenn wir einen Kinderschänder überführen.

In Minima Moralia schrieb Adorno: “Bei vielen Menschen ist es bereits eine Unverschämtheit, wenn sie Ich sagen.” Das gilt auch hier bei Reinhold Gall, aber anders als Adorno meinte. Das “Ich” von Reinhold Gall ist deshalb unverschämt, weil er Teil des Machtapparates ist. In seiner Position als Innenminister muss man den Missbrauch der Instrumente des Staates tatsächlich kaum fürchten. Angst vor der Erosion des Rechtsstaats bedeutet, dem Gewaltmonopol des Staates und seiner oft vorhandenen Willkür ausgeliefert zu sein. Aber niemand ist weniger ausgeliefert als ein Innenminister. Allein dieses “Ich” von SPD-Innenminister Gall verdient den mit 100 Kilo Kuchen dotierten Marie-Antoinette-Preis der politischen Publizistik. Dass Gall nicht in der Lage ist, von seiner Person und Position zu abstrahieren, ist bestürzend. Und damit ist er nicht allein. Gerade die überzeugten Etatisten der SPD sind oft außer Stande und außer Willens, sich vorzustellen, dass der Staat auch in der Demokratie seine dunklen Seiten haben könnte. Gall ist damit nicht allein, ein SPD-Vizekanzler, dessen Namen ich hier nicht nennen möchte, sagte vor einiger Zeit in einem Gespräch zur Post-Snowden-Situation, er fürchte die neoliberalen Internetkonzerne sehr viel mehr als die Geheimdienste. Galaktische Überraschung, dass ein Vizekanzler weniger Angst vor staatlichen Behörden hat. Das ist, als würde ein Fisch einer ins Wasser gefallenen Maus erklären, dass die Angst vor dem Ertrinken eher unnötig sei, er selbst sei ständig im Wasser und noch nie ertrunken.

Ich verzichte gerne auf vermeintliche Freiheitsrechte wenn wir einen Kinderschänder überführen.

Auch “verzichte gerne” ist eine Unverschämtheit. Sie hängt direkt mit dem “Ich” des Ministers zusammen. Freiheitsrechte sind unverzichtbar, sonst sind sie einfach keine Freiheitsrechte. Das kann man für sich persönlich als Innenminister natürlich anders sehen – weil man selbst nie betroffen sein wird. Dass das für andere Leute völlig anders aussieht, lässt sich am jüngsten Bericht der Bundesdatenschutzbeauftragten erkennen. Andrea Voßhoff hat mich damit übrigens positiv überrascht. Nicht nur, dass sie ihre Haltung zur Vorratsdatenspeicherung geändert hat und diese nun kritisch sieht. Sie übt in vielen Punkten des Berichts von Mitte Juni 2015 auch deutliche Kritik an der Bundesregierung. Und sie liefert in ihrem Bericht ein erschütterndes Beispiel dafür, wie deutsche Behörden Daten handhaben. Mit der Überschrift “Unglaublich – aber wahr!” (nicht besonders häufig in amtlicher Kommunikation) erklärt die Bundesdatenschutzbeauftragte, dass sie “schwerwiegende Rechtsverstöße” feststellen musste. Und zwar bei einer “Projektdatei” von Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt, in der ausschließlich “gewaltbereite extremistische Personen” gespeichert werden sollten. Aber ups – ein klitzekleines Fehlerchen passierte: “… das BfV hatte eine Vielzahl von Personen gespeichert, die bei einer Anti-Atomkraft-Demonstration lediglich ihr Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit ausgeübt hatten.

In Deutschland im Jahr 2015 kann man also in einer staatlichen Datenbank gewaltbereiter Extremisten landen, wenn man gegen Atomkraft demonstriert. Und das denke ich mir nicht aus oder interpretiere das ungünstig, das steht im offiziellen Datenschutzbericht der Bundesrepublik, die Behörde hat den Missbrauch zugegeben. Freiheitsrechte im Sinne der Einschränkung der Überwachung aber dienen genau dem Schutz vor einem solchen aus dem Ruder laufenden Staatsapparat, deshalb sind sie absolut unverzichtbar. Immer. Und hier möchte ich gar nicht erst anfangen von der BND-Selektorenliste, also der Zusammenarbeit von BND und NSA, dem Ausforschen von Unternehmen, finanziert von den durch eben diese Unternehmen selbst bezahlten Steuergeldern. Oder vom aus meiner Sicht unterskandalisierten Rechtsstaatsdebakel, das der Verfassungsschutz rund um die NSU sich geleistet hat. Gerade der Verfassungsschutz, also die Behörde, die in Sachen Terrorismus am tiefsten befasst sein wird mit den Daten der VDS. Eigentlich müsste der Verfassungsschutz selbst längst vom Verfassungsschutz beobachtet werden, wenn er nicht der Verfassungsschutz wäre; aus meiner Sicht ist er jedenfalls unfähig, auch nur einen gebrauchten Pappteller ohne Spätschäden für die zivilisierte Gesellschaft zu bewachen.

Ich verzichte gerne auf vermeintliche Freiheitsrechte wenn wir einen Kinderschänder überführen.

“Vermeintliche Freiheitsrechte”, soso. Jemand, der vor den ungefähr wichtigsten Begriff der Demokratie – dem Recht auf Freiheit – ein “vermeintlich” setzt, ist Antidemokrat. So einfach. Alternativ könnte man auch annehmen, für Gall wäre die Vorratsdatenspeicherung bzw. Überwachung insgesamt gar kein Eingriff in die Freiheitsrechte. Nur trauen sich das noch nicht mal glühende Verfechter der Vorratsdatenspeicherung zu behaupten. Deren stehende Rede zur Verteidigung ist nämlich, dass dieser Grundrechtseingriff gerechtfertigt sei. Und also vorhanden. Selbst VDS-Fan Sigmar Gabriel spricht von “engen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen“, die eingehalten werden müssten (ein Gag für sich, aber gut). Mit anderen Worten handelt die Diskussion gar nicht davon, ob es um einen Grundrechtseingriff geht – sondern darum, ob er gerechtfertigt ist. Wenn Gall also von “vermeintlichen Freiheitsrechten” spricht, dann ist er entweder Antidemokrat oder leidet unter Realitätsverlust. Besonders unangenehm im Fall von Gall: die beiden Positionen lassen sich reibungslos miteinander kombinieren.

Ich verzichte gerne auf vermeintliche Freiheitsrechte wenn wir einen Kinderschänder überführen.

Ja, “wenn wir … überführen”. Das ist exakt die Irreführung, mit der Pro-VDS-Lobbyisten seit Jahren operieren. Und genauso oft werde ich widersprechen: Die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung ist nicht bewiesen. Die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung ist nicht bewiesen. Die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung ist nicht bewiesen. Ich kann das mithilfe der Kulturtechnik “Copy & Paste” gern noch einhundertausend Mal schreiben. Stattdessen könnte man die Argumentation auch umdrehen. Denn jedes nicht wirksame Instrument ist eine Schwächung der wirksamen Ermittlungsinstrumente. Und das heißt: Jeder, der unwirksame oder zumindest nicht beweisbar wirksame Überwachungsinstrumente fordert, behindert die Aufklärung von Verbrechen. Völlig unabhängig von Freiheitsrechten übrigens.

Ich verzichte gerne auf vermeintliche Freiheitsrechte wenn wir einen Kinderschänder überführen.

Der Schlussakkord ist auf gleich drei verschiedene Arten nichts weniger als grauenvoll. Ich möchte einen Zeugen hineinrufen, nämlich Wolfgang Lünenbürger-Reidenbach. Der ist Mitte Vierzig, Vater von vier Kindern und evangelischer Theologe. Darüber hinaus sammelt er Fliegen und ist stolz darauf, er ist also von seiner sozialen Prädisposition mehrere tausend Kilometer entfernt vom Zerrbild des postadoleszenten Netzschreihalses, sondern vielmehr eine Art personifiziertes Sinnbild familiärer Werte. Und doch glaubt er, Reinhold Gall sei “untragbar und muss entlassen werden“. Das glaube ich auch, und der Schlüssel dazu ist das schlimme Wort “Kinderschänder”:

1) “Kinderschänder” ist ein NPD-Wort

Der Begriff “Kinderschänder” wird von seit länger Zeit von einer einzigen bekannteren Partei für die politische Argumentation verwendet: von der NPD. Und das dürfte für einen Innenminister kein Geheimnis sein, im Gegenteil. Wer also dieses Wort verwendet, begibt sich mit vollem Bewusstsein in den Bereich des braunen Populismus. Das ist nicht mehr “fischen am rechten Rand”, das ist ein Sitzbad im braunen Schlammwasser hinter dem rechten Rand.

2) Hinter dem Begriff “Kinderschänder” steckt eine menschenfeindliche, reaktionäre Ideologie

Dass das so ist, hat einen Grund: der Begriff “Kinderschänder” transportiert die ungefähr ekligste Ideologie, die man sich vorstellen kann. Es lohnt sich, seine Herkunft zu beleuchten. Denn die Bezeichnung “Schändung” für Vergewaltigung und Missbrauch stammt aus einer Zeit, als das Opfer schon dafür verdammt wurde, dass es “sich schänden ließ”. Eine perfide Form der Täter-Opfer-Umkehr. Sprachlich verbleibt die “Schande” durch die Tat beim “geschändeten” Opfer selbst, womöglich bringt es noch “Schande” über die Familie. Diese widerwärtige Sichtweise ist nicht nur das Gegenteil von jeder zivilisierten Rechtsstaatlichkeit, sie ist auch tief in den Begriff “Kinderschänder” eingebrannt. Dass aber missbrauchte Kinder zusätzlich zu dem zerstörerischen Verbrechen auch noch die öffentliche Abschätzigkeit der “Schändung” ertragen müssen, also eine angebliche “Schande” mit sich herumtragen müssen – ist genau der Grund, warum nur ausgesprochen zweifelhafte Leute dieses Wort benutzen.

3) Vergewaltiger per Vorratsdatenspeicherung überführen?

Und schließlich meint Gall gar nicht “Kinderschänder” im tatsächlichen Sinn von Kindesvergewaltigern. Wie sollte man die mit Verbindungsdaten überführen? Die Argumentation pro VDS bezieht sich in aller Regel auf die Aufklärung der Betrachtung von Kinderpornografie. Es ist zwar leider so, dass ein Teil der “Internet-Szene” Kinderpornografie (und damit dokumentierten Kindesmissbrauch) verharmlost. Aber gerade ein Innenminister sollte bei einer juristischen Diskussion um ein Gesetz so präzise sein, wie es die Gesetzgebung erfordert und deshalb die Kindesvergewaltigung und die Betrachtung von Kinderpornografie trotz des kausalen Zusammenhangs nicht leichtfertig gleichsetzen. Das ist meiner Meinung nach eine Verharmlosung der Vergewaltigung selbst. Auch weil man damit so tut, als seien die Betrachter von Kinderpornografie für den Missbrauch alleinverantwortlich und nicht nach den Tätern auch die Gesellschaft selbst, die über viele Jahre ganz offensichtlich weggeschaut oder nicht genau hingeschaut hat. Wie man fast jeden Tag den Medien entnehmen kann. Wie damals bei den Netzsperren, als man lieber per Stoppschild alles aus dem Sichtfeld schieben und unter den Teppich kehren wollte. Völlig abgesehen davon, dass die übergroße Mehrheit der Kindesvergewaltigungen dort geschieht, wo die Speicherung von irgendwelchen Verbindungsdaten exakt nichts bringt: im Bekannten- und Familienkreis. Wenn Gall der Meinung ist, es werde zu wenig gegen Kindesmissbrauch getan – soll er das viele Geld für die Vorratsdatenspeicherung direkt in mehr polizeiliche Stellen für die ganz klassische Aufklärung investieren. Dann würden beim BKA Listen mit Verdächtigen aus Personalmangel nicht erst nach anderthalb Jahren überprüft, wie es im Fall Edathy geschehen sein soll.

Ganz unter uns: Für mich ist die Vorratsdatenspeicherung eine rote Linie, gegen deren Überschreitung ich immer kämpfen werde. Aber ich verstehe zunehmend, weshalb selbst intelligente, nicht-lobbygetriebene Leute für die Vorratsdatenspeicherung sind. Das ist der politische Ausdruck einer immensen Hilflosigkeit gegenüber der digitalen Sphäre. Es ist die Aufrechterhaltung der Hoffnung auf eine einfache Lösung für komplexe, digitale Probleme. Es ist eine Form von Sicherheitsesoterik und Datenaberglauben, die viele Behörden mit anfachen: Wenn man nur genug speichert und überwacht, kriegt man die gesellschaftlichen Probleme in der Griff. Das ist leider ein bitterer Trugschluss. In vielen Punkten gleicht die Vorratsdatenspeicherung damit dem Leistungsschutzrecht: man hätte so, so, so gern, dass ein Gesetzlein samt passendem Algorithmus ausreicht, und dann ist irgendwie auf wundersame Weise alles wieder gut, was vermeintlich das Internet irgendwie in Unordnung gebracht hat.

Aber selbst dieser aus meiner Sicht untaugliche, cargo-kultische, technikhörige Versuch eines Weges hin zu einem digitalen Rechtsstaat darf nie über einen so multipel widerwärtigen Pfad wie den von Gall führen. Denn obwohl es sich lohnt, jedes einzelne Wort des unsäglichen Tweets zu analysieren, kann man Reinhold Galls fatale Haltung auch viel kürzer zusammenfassen: Sie ist in wirklich jedem Detail unwürdig für einen Innenminister in einer Demokratie.

Via Sascha Lobo