Hach, mein OVG! <3. Update 28.6.2017

Florian Adler • CC BY-SA 3.0

Die im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht

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Update am 28.6.2017:

Kampfgruppe Semantik bei der Arbeit:

Spiegel-online informiert heute über die Sache: „Die EU-Richter hatten sich an der anlasslosen Speicherung von Daten gestört.“ 

Herr oder Frau fap/dpa, sie wurden nicht deshalb wegen dieses Artikels nicht ins Gefängnis geworfen, weil sich irgend ein Richter daran gestört hätte oder sich daran stören würde, sondern, weil es Unrecht wäre. Sie dürfen ihre falsche Meinung über die Arbeit der Gerichte durchaus äußern.