Ein Bericht von Tucholsky aus den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts?

„Setzt euch mal bitte stabil hin. Für die Meldung hier werdet ihr das brauchen.

Es geht um die schleichende Normalisierung rechter Gewalt als "bloß ein armes Würstchen aus dem Internet" (um mal völlig unpassend die Ausrede zu übernehmen, die die Polizei mir gegenüber damals brachte). Der ganze Artikel ist ein einziges Money Quote. Ich muss da mal großflächig zitieren.

Der erste Fall ist jemand, der auf einer Mai-Demonstration "mit dem Auto Jagd auf Menschen gemacht und sie mit Steinen beworfen" haben soll.

Carsten M. und seine Freundin trugen dabei schwarze T-Shirts mit der Aufschrift "Aryans - Support your race".
Also hat die Polizei eine Hausdurchsuchung gemacht, die so ablief:
Pistolen, Messer, Armbrüste, sogenannte Polenböller, Schwarzpulver, mehrere Behälter mit Stahlkugeln [...] "In nahezu jedem Raum", so notierten es die Polizisten, "befanden sich Nazi-Devotionalien." Mal eine SS-Flagge, nur seitenverkehrt aufgehängt, mal Aufkleber der "Division Braune Wölfe", einem gewaltbereiteten Zusammenschluss bundesweit aktiver Neonazis. Und auch ein laminiertes Schild wurde gefunden mit dem Aufruf: "Volksgenosse, trittst Du ein, soll Dein Gruß 'Heil Hitler' sein."
Gut, denkt ihr euch jetzt vielleicht, einen klareren Fall von rechtsradikaler Gewalt kann man sich kaum als Gedankenexperiment konstruieren. Der wird für Jahre im Knast verschwunden sein. Nun, nicht ganz.
Die zuständige Staatsanwältin in Halle hält den Fall für "typisches Alltagsgeschäft" und hat den Fall, der nun am Landgericht verhandelt wird, darum auch nur am Amtsgericht angeklagt. Sie begründete das in einer Stellungnahme so: "Die von den Angeklagten gezeigte Aggressivität geht nicht über das hinaus, was bedauerlicher Weise im Umfeld sogenannter politischer Veranstaltungen inzwischen üblich ist."
Öhm... wut? Geht noch weiter! Die Waffenfunde und Nazi-Devotionalien seien ja bloß in der Wohnung gewesen, und es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass er die öffentlich zeigen wollte.
"Die Ausgestaltung der eigenen vier Wände ist, sofern keine Außenwirkung eintritt, in der Bundesrepublik Deutschland jedem überlassen"
Und diese Art von Fällen gibt es bei der Staatsanwaltschaft im Osten offenbar häufiger. Ein Kampfsportler bedroht Journalisten mit "Die Wahrheit, oder eure Köpfe auf den Tisch". Die Staatsanwältin findet:
"Es wird damit nicht eindeutig ein zukünftiges Verbrechen angedroht, sondern eher sprichwörtlich zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung aufgefordert"
Oh ach SO ist das!

Aber der geilste Fall kommt ganz am Ende des Artikels. Szenario: Mann dringt in Wohnung eines Liberianers ein, angeblich weil er zu laut "Kanakenmusik" gespielt hat.

Sie kamen mit Schlagstock und Schlagring und schlugen die Frau bewusstlos, verletzten den Mann und sogar den fünf Jahre alten Enkel der Deutschen, der in der Wohnung war.
Das ist ja schon krass, aber es wird noch besser. Die Polizei besucht den Mann also, und er zeigt ihnen am Eingang erst einen Reichsbürgerausweis, dann seinen NPD-Mitgliedsausweis.
Dennoch sah das Gericht keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tat vielleicht einen fremdenfeindlichen Hintergrund hatte. Es zog sich ganz formalistisch aus der Affäre: Weil die Polizei nicht das Datum auf den Ausweisen notiert hatte, könne man nicht feststellen, ob die beiden Ausweise vielleicht schon abgelaufen gewesen seien. Die beiden Männer kamen mit Bewährungsstrafen davon.
Und das war das Gericht, nicht die Staatsanwaltschaft diesmal.“

Nein. Nicht Tucholsky. Nicht damals. Heute.