Der Koalitionsvertrag und rassistische Hetze

#34c3: Warum die Ausweitung der polizeilichen DNA-Analyse auf äußere Merkmale problematisch ist

CC-BY-SA 2.0 Victor Svensson

„Das Verfahren würde zwangsläufig Anwendung auf Minderheiten als Tatverdächtige finden, denn eine Einschränkung der Tatverdächtigen kann nur sinnvoll erfolgen, wenn eines der phänotypischen Merkmale nicht denen der Mehrheitsgesellschaft entspricht. Hier würden nun Menschen ins Blickfeld der ErmittlerInnen gezogen, die bisher keine Tatverdächtigen waren, allein aufgrund ihrer Haut- oder Haarfarbe. Dies widerspreche der allgemeinen Unschuldsvermutung.“

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